Presseinformation KVB: Neue Fördermöglichkeiten bei Mindestquoten
München, 27. August 2026: Die Kassenärztliche Vereinigung Bayerns (KVB) fördert ab sofort Niederlassungen und Anstellungen von Rheumatologen, Neurologen und Psychiatern in Planungsbereichen, in denen die für diese Fachrichtungen festgelegten Mindestquoten innerhalb der jeweiligen Arztgruppen (fachärztlich tätige Internisten, Nervenärzte) unterschritten werden. Die neue Mindestquotenförderung stellt eine Ergänzung der bestehenden Fördermöglichkeiten der KVB dar und setzt gezielt dort an, wo Rheumatologen, Neurologen und Psychiater innerhalb der jeweiligen Arztgruppe unterrepräsentiert sind und dadurch möglicherweise Versorgungsengpässe in diesen Bereichen drohen.
Der Vorstand der KVB – Dr. Christian Pfeiffer, Dr. Peter Heinz und Dr. Claudia Ritter-Rupp – erklärte dazu: "Mit der neuen Mindestquotenförderung schaffen wir konkrete Anreize für Niederlassungen und Anstellungen. Damit stärken wir die fachärztliche Versorgung und ermöglichen den Patientinnen und Patienten in Bayern eine möglichst wohnortnahe Behandlung."
Die Förderhöhe entspricht den bestehenden Regelungen für Regionen mit drohender Unterversorgung: Niederlassungen werden mit einmalig 72.000 Euro unterstützt. Für Anstellungen gewährt die KVB über zwei Jahre hinweg 4.800 Euro pro Quartal sowie zusätzlich einmalig 18.000 Euro für Investitionskosten.
Besonders groß ist der Bedarf derzeit unter anderem in folgenden Regionen:
- Rheumatologen: Raumordnungsregion Donau-Iller und Westmittel-franken
- Psychiater: Stadt und Landkreis Coburg sowie Schweinfurt und die Landkreise Kronach, Tirschenreuth und Neumarkt in der Oberpfalz
- Neurologen: Landkreis Dingolfing-Landau
Weitere Informationen stehen im Internet unter www.kvb.de/mitglieder/praxisfuehrung/foerderungen zur Verfügung.