Presseinformation Plus 2,5 Million Facharztfälle in Bayern: TSVG hat Versorgung dringlicher Patienten klar verbessert
München, 28. April 2026: Dr. Peter Heinz, 1. Stellvertretender Vorstandsvorsitzender der Kassenärztlichen Vereinigung Bayerns (KVB), widerspricht vehement der Empfehlung der Finanzkommission Gesundheit, die seit 2019 geltenden Vergütungsregelungen im Terminservice- und Versorgungsgesetz (TSVG) vollständig zu streichen. Grund: Die Experten bleiben den eindeutigen Beweis schuldig, dass die TSVG-Regelung in den vergangenen Jahren keinerlei positive Auswirkungen auf die Patientenversorgung gehabt habe und konzentrieren sich mit der allgemeinen Wartezeit auf eine Messgröße, die zwar öffentlich sehr emotional diskutiert wird, aber zu wenig zwischen dringlichen und weniger dringlichen Patientenanliegen unterscheidet. Daher sollte die Bundesregierung, die morgen den Entwurf des GKV-Stabilisierungsgesetzes im Kabinett berät, die TSVG-Regelung weiterentwickeln.
Noch einmal zur Erinnerung: Die eigentliche Zielsetzung des TSVG war die schnellere Versorgung dringlicher Fälle und die kurzfristige Terminvermittlung. Genau dies zeigen auch die Abrechnungsdaten aus Bayern: Seit Einführung des TSVG ist die Zahl der fachärztlichen Arztfälle im Freistaat um rund 2,5 Millionen pro Jahr gestiegen (+ 5,8 Prozent). Gleichzeitig wuchs die Zahl der Ärztinnen und Ärzte, die dieses Patientenaufkommen behandelten, nur minimal um 0,7 Prozent. Ohne die TSVG-Anreize wären Wartezeiten unter dieser Last unweigerlich deutlich stärker gestiegen.
Die Auswertungen der KVB zeigen dabei zwei Dinge: Die TSVG-Regelungen haben erstens nachweislich dazu beigetragen, steigende Versorgungsbedarfe abzufedern und den Zugang für priorisierte Patientengruppen zu verbessern. Wenn die Bundesregierung die Patienten bessern steuern will, sollte sie daher ein funktionierendes Steuerungsinstrument nicht mutwillig zerstören. Zweitens: Wer ambulante Versorgung zu stark mit dem Fokus der allgemeinen Wartezeit diskutiert, weckt die Erwartung, jeder Patient könne – unabhängig von der Schwere seiner Erkrankung – gleich schnell behandelt werden.
"Dies kann kein Gesundheitssystem der Welt ermöglichen. Entscheidend ist, dass die wirklich dringenden Fälle schneller einen Termin bekommen. Dies können aber nur Hausärzte, Fachärzte und Psychotherapeuten im Zusammenspiel entscheiden, aber nicht der Patient selbst. Die TSVG-Regelungen sollten daher unbedingt weiterentwickelt werden, um die ambulante Versorgung nicht massiv zu verschlechtern", so Dr. Peter Heinz.