Presseinformation Startphase der elektronischen Patientenakte (ePA): KVB fordert mehr Unterstützung durch PVS-Hersteller
München, 30. Mai 2025: Seit Ende April läuft die bundesweite Hochlaufphase der "elektronischen Patientenakte für alle" (ePA). Seitdem sind alle Praxen dazu aufgerufen, das ePA-Modul in ihren Praxisverwaltungssystemen (PVS) zu aktivieren und erste Erfahrungen mit der neuen Anwendung der Telematikinfrastruktur zu sammeln. Die Kassenärztliche Vereinigung Bayerns (KVB) stellt in diesem Zusammenhang eine sehr uneinheitliche Umsetzung seitens der PVS-Hersteller fest. Während einzelne Praxen von einem reibungslosen und intuitiven Ablauf berichten, erweisen sich Einrichtung und Nutzung – insbesondere die Befüllung der ePA – bei anderen Praxen als sehr aufwendig. Der Vorstand der KVB appelliert daher an die Softwarehersteller, die von der Kassenärztlichen Bundesvereinigung (KBV) definierten Anforderungen an ein PVS umzusetzen und bestehende technische Mängel zeitnah zu beheben. Ein ausdrücklicher Dank gilt jenen Herstellern, die bereits anwenderfreundliche Lösungen bereitgestellt und ihre Updates flächendeckend ausgeliefert haben.
Der Vorstand der KVB – Dr. Christian Pfeiffer, Dr. Peter Heinz und Dr. Claudia Ritter-Rupp – sagt dazu: "Die Einführung der ePA ist für alle Beteiligten ein Kraftakt, der nur gemeinsam gestemmt werden kann. Die zeitnahe Bereitstellung von PVS-Updates ist unerlässlich, um den Praxen genügend Vorlaufzeit für die Anwendung und die Erstbefüllung der ePA zu geben – insbesondere im Hinblick auf die ab dem 1. Oktober 2025 verpflichtende Nutzung."
Darüber hinaus sei es Aufgabe der PVS-Anbieter, ihre Kundinnen und Kunden umfassend über Funktionalitäten und Bedienung der ePA in der jeweiligen Software zu informieren. Die KVB und andere KVen stellen Informations- und Schulungsangebote bereit, können jedoch nicht alle praxisindividuellen Anforderungen abdecken. Die technische Umsetzung im jeweiligen PVS und die konkrete Bedienbarkeit bleiben Aufgabe der Hersteller. Diese bieten auch teilweise bereits kostenlose Online-Einführungen oder Infoveranstaltungen für Praxisteams an.
Abschließend weist der Vorstand der KVB darauf hin, dass alle Systemhersteller auch die Konformitätsbewertung gemäß § 387 SGB V rechtzeitig anstreben müssen. Andernfalls könnten betroffene Praxen ab dem Jahr 2026 nach § 372 Abs. 3 SGB V keine Abrechnungen mehr einreichen.