Kassenärztliche Vereinigung Bayerns (KVB)Ausdruck vom 30.10.2026 13:24 Uhr
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Presseinformation KVB-Vorstand weist Forderung der ABDA zurück: Dispensierrecht in der Notfallversorgung ist wichtig

München, 30. Oktober 2026: Der Vorstand der Kassenärztlichen Vereinigung Bayerns (KVB) kritisiert die Forderung der Bundesvereinigung Deutscher Apothekerverbände (ABDA), das im Rahmen der Notfallreform vorgesehene eingeschränkte ärztliche Dispensierrecht zurückzunehmen. Patientinnen und Patienten im ärztlichen Bereitschaftsdienst unmittelbar mit dringend benötigten Medikamenten versorgen zu können, ist aus Sicht des Vorstands der KVB ein echter Fortschritt in der ambulanten Versorgung. Er fordert die Bundesländer dazu auf, sich im Bundesratsverfahren gegen die von der ABDA gewünschte Rücknahme der Regelung auszusprechen.

Der Vorstand der KVB – Dr. Christian Pfeiffer, Dr. Peter Heinz und Dr. Claudia Ritter-Rupp – erklärte dazu: "Entscheidend muss sein, was den Patientinnen und Patienten hilft – und nicht, wie die wirtschaftlichen Interessen der Apotheken geschützt werden können. Wer eine bessere Notfallversorgung will, darf notwendige Verbesserungen nicht an überkommenen Strukturen scheitern lassen. Die Patienten wünschen sich, dass sie von den Ärztinnen und Ärzten im Bereitschaftsdienst dringend benötigte Arzneimittel erhalten können. Uns Ärzten geht es dabei nicht ums Geld, denn wir verdienen an der Medikamentenabgabe im Gegensatz zu den Apotheken nichts. Es geht uns ausschließlich um das Wohl unserer Patienten."

Besonders wichtig ist die unmittelbare Medikamentenabgabe für ältere, immobile oder alleinlebende Menschen. Wer im ärztlichen Bereitschaftsdienst zu Hause behandelt wird, kann häufig nicht selbst eine Notdienstapotheke aufsuchen. Auch in Pflegeheimen kann die rechtzeitige Beschaffung dringend benötigter Arzneimittel nachts oder am Wochenende schwierig sein. Wenn beispielsweise eine notwendige Antibiotikatherapie deshalb verschoben werden muss, drohen gesundheitliche Verschlechterungen bis hin zu vermeidbaren Krankenhauseinweisungen.

Die von der ABDA angeführten Bedenken hinsichtlich der Arzneimittelsicherheit weist der Vorstand der KVB klar zurück. Die Prüfung möglicher Wechselwirkungen, die richtige Anwendung und die sichere Handhabung von Medikamenten gehören zur ärztlichen Kernkompetenz. Zudem sei die vorgesehene Regelung ausdrücklich auf eine kurzfristige Überbrückung der Versorgung im Zusammenhang mit einer ärztlichen Notfallbehandlung begrenzt.