Nachdem solche Fälschungen bei eRezepten bisher nicht aufgetreten sind, empfehlt die KVB, vor allem die Wirkstoffe mit hohem Rezeptfälschungspotenzial möglichst nur noch per eRezept zu verordnen.
Zu diesen Wirkstoffen zählen neben den genannten GLP-1-Analoga, auch Wachstumshormone und Insuline, Analgetika, Antiepileptika oder Beruhigungs- und Schlafmittel.