Kassenärztliche Vereinigung Bayerns (KVB)Ausdruck vom 05.02.2026 15:21 Uhr
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Fälschungen von "rosa Rezepten" auch bei hochpreisigen Onkologika – eRezepte schützen

Die Krankenkassen sehen sich seit Monaten in ganz Deutschland einer Welle von Fälschungen papiergebundener Rezepte ("Muster 16") ausgesetzt. Diese betreffen vorwiegend hochpreisige Arzneimittel wie GLP-1 bzw. GIP/GLP-1-Agonisten (z.B. Liraglutid, Semaglutid bzw. Tirzepatid) und zuletzt verstärkt auch hochpreisige Onkologika. Diese, häufig kaum zu erkennenden Fälschungen verursachen dem Gesundheitssystem Schäden in Millionenhöhe.

Die KVB weist darauf hin, dass seit 1. April 2024 verpflichtend eRzepte auszustellen sind, die derzeit als fälschungssicher gelten. Insbesondere bei Wirkstoffen mit hohem Fälschungspotenzial empfiehlt die KVB, dies umzusetzen.

Zu diesen Wirkstoffen zählen neben den oben genannten Wirkstoffgruppen auch Wachstumshormone und Insuline, Analgetika, Antiepileptika oder Beruhigungs- und Schlafmittel.

Bitte beachten Sie, dass sich Apotheken bei papiergebundenen Rezepten daher verständlicherweise bei den verordnenden Ärztinnen und Ärzte telefonisch rückversichern oder über KIM anfragen können.