Die KVB weist darauf hin, dass seit 1. April 2024 verpflichtend eRzepte auszustellen sind, die derzeit als fälschungssicher gelten. Insbesondere bei Wirkstoffen mit hohem Fälschungspotenzial empfiehlt die KVB, dies umzusetzen.
Zu diesen Wirkstoffen zählen neben den oben genannten Wirkstoffgruppen auch Wachstumshormone und Insuline, Analgetika, Antiepileptika oder Beruhigungs- und Schlafmittel.
Bitte beachten Sie, dass sich Apotheken bei papiergebundenen Rezepten daher verständlicherweise bei den verordnenden Ärztinnen und Ärzte telefonisch rückversichern oder über KIM anfragen können.