Da jedoch technische Umsetzungsschwierigkeiten zu Beginn zu erwarten sind, empfehlen wir vorübergehend eine Muster 16-Papierrezept-Verordnung. Daneben ist bis zum 30. April 2024 übergangsweise die Verordnung von Medzinicannabis auf BTM-Rezept weiter möglich. Einzig die Verordnung von Nabilon, einem synthetischen Tetrahydrocannabinol, wird weiterhin auf einem Betäubungsmittelrezept erfolgen müssen.
Der Genehmigungsvorbehalt besteht weiter. Über einen Wegfall des Genehmigungsvorbehalts für die Verordnung von medizischem Cannabis für einzelne Facharztgruppen bzw. Ärzte mit Zusatzqualifikationen entscheidet der Gemeinsame Bundesausschuss. Die Entscheidung ist erst Mitte des Jahres zu erwarten.