Kassenärztliche Vereinigung Bayerns (KVB)Ausdruck vom 14.01.2026 16:28 Uhr
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Neueste STIKO-Impfempfehlungen noch keine Kassenleistung

Impfstoffe sind erst dann eine "Kassenleistung", wenn die Schutzimpfungs-Richtlinie geändert wurde. Eine STIKO-Empfehlung alleine reicht dazu nicht aus. Es betrifft aktuell die Impfungen gegen Meningokokken ACWY, Herpes Zoster und Pneumokokken.

Meningokokken ACWY

Standardimpfung aller Kinder bzw. Jugendlichen zwischen 12 und 14 Jahren sowie Nachholimpfung bis einen Tag vor dem 25. Geburtstag

  • STIKO-Empfehlung vom 30.10.2025 (Epid. Bulletin 44/2025)
  • GBA-Beschluss zur Umsetzung in der Schutzimpfungs-Richtlinie am 18.12.2025
  • Beschluss noch nicht in Kraft getreten, also keine Kassenleistung

Herpes Zoster

Indikationsimpfung ab dem 18. Geburtstag

  • STIKO-Empfehlung vom 06.11.2025 (Epid. Bulletin 45/2025)
  • GBA-Beschluss zur Umsetzung in der Schutzimpfungs-Richtlinie am 18.12.2025
  • Beschluss noch nicht in Kraft getreten, also keine Kassenleistung

Pneumokokken

Indikationsimpfung für Kinder und Jugendliche im Alter von 2 bis 17 Jahren mit PCV 20 (Prevenar 20®)

  • STIKO-Empfehlung vom 08.01.2026 (Epid. Bulletin 2/2026)
  • noch kein GBA-Beschluss zur Umsetzung in der Schutzimpfungs-Richtlinie
  • noch keine Kassenleistung