Die STIKO empfiehlt daher, eine Immunisierung Neugeborener bei Bedarf noch bis Mitte April 2026 vorzunehmen. Dieser Empfehlung stimmen auch die Deutsche Gesellschaft für Pädiatrische Infektiologie (DGPI e.V.) und die Deutsche Gesellschaft für Kinder- und Jugendmedizin (DGKJ e.V.) zu.
Das bedeutet, dass auch der Anspruch auf eine mit Nirsevimab durchgeführte RSV-Prophylaxe für gesetzlich Versicherte, welche das 1. Lebensjahr noch nicht erreicht haben, während der anhaltenden RSV-Saison weiterhin besteht. Eine Verordnung soll daher wie bisher auf einem eRezept vorgenommen werden, die entsprechende Abrechnung soll nach EBM erfolgen.
Dieser Ansicht sind auch die meisten bayerischen Krankenkassen (Stand 02.04.2026: AOK, Barmer, BKK Landesverband Bayern, DAK, IKK classic, TK) sowie die KBV.