Bis zum Inkrafttreten der Umsetzung dieser STIKO-Empfehlung in der Schutzimpfungs-Richtlinie gilt diese in ihrer aktuellen Version erst einmal weiter, ein Bezug des Meningokokken ACWY-Impfstoffs über Sprechstundenbedarf (SSB) ist nicht möglich. Analog kann die Impfleistung erst mit Inkrafttreten abgerechnet werden.
Für Kleinkinder ab 12 Monaten entfällt die monovalente Men C-Impfung, eine allgemeine Empfehlung für die Men ACWY-Impfung für Kleinkinder gibt es aufgrund der Evidenzlage nicht.
Die KVB empfiehlt, ggf. bereits über Sprechstundenbedarf bezogenen monovalenten MenC-Impfstoff erstmal im Kühlschrank aufzubewahren.
Die STIKO hat am 4. November in ihren "Häufig gestellte Fragen und Antworten" darauf hingewiesen, dass diese neue Empfehlung "jedoch nicht bedeute, dass die STIKO von einer MenC-Impfung in diesem Alter abrät. Eine fehlende STIKO-Empfehlung heißt nicht, dass die Impfung im individuellen Fall nicht trotzdem auch sinnvoll und begründet sein kann. Dies sollte in einem Gespräch mit dem Arzt besprochen werden. Bevor die Änderung der MenC-Impfempfehlung vom G-BA rechtsgültig beschlossen wird und es somit zur Änderung der Schutzimpfungsrichtlinie kommt, haben Kinder weiterhin einen Rechtsanspruch auf die MenC-Impfung."
Kompletter Wortlaut und weitere Informationen
Inwiefern sich die nun fehlende Empfehlung für die Meningokokken C-Impfung bei eventuellen Impfschäden in Bayern haftungsrechtlich auswirkt (vgl. § 20 Abs 3 IfSG), wird derzeit geprüft.
Sobald entsprechende Informationen vorliegen, werden wir darüber berichten.