Kassenärztliche Vereinigung Bayerns (KVB)Ausdruck vom 19.02.2026 15:17 Uhr
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Vorsicht bei der Verordnung von Rachitis-/ Kariesprophylaxe für Säuglinge und Kleinkinder

Die KVB empfiehlt: Beachten Sie die Vorgaben der Fachinformationen - Tabletten sind aufgelöst zu geben!

Die pharmazeutischen Unternehmen aller im Markt zur Verfügung stehenden verordnungsfähigen Handelsprodukte zur Rachitis- und Kariesprophylaxe (Vitamin D mit oder ohne Fluorid) in den ersten ein bis zwei Lebensjahren weisen ausdrücklich darauf hin, dass bei Säuglingen und Kleinkindern die Tabletten in etwas Flüssigkeit vor der oralen Anwendung aufgelöst bzw. dispergiert werden sollen, um die Gefahr des Erstickens zu bannen.