Die Krankenkassen sehen sich einer beispiellosen Welle von Rezeptfälschungen ausgesetzt.
Die KVB weist darauf hin, dass seit 01.04.2024 verpflichtend eRzepte auszustellen sind, die derzeit als fälschungssicher gelten. Insbesondere bei Wirkstoffen mit hohem Fälschungspotenzial empfiehlt die KVB, dies umzusetzen.
Zu diesen Wirkstoffen zählen neben den genannten GLP-1-Analoga, auch Wachstumshormone und Insuline, Analgetika, Antiepileptika oder Beruhigungs- und Schlafmittel.
Wir bitten um Verständnis, wenn Apotheken bei papiergebundenen Rezepten sich bei den verordnenden Ärztinnen und Ärzte telefonisch rückversichern oder über KIM anfragen.