Kassenärztliche Vereinigung Bayerns (KVB)Ausdruck vom 07.12.2024 18:32 Uhr

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Meningokokken-B-Standardimpfung für Säuglinge: keine GKV-Verordnung

Da mit den Krankenkassen noch keine Einigung über die Vergütung der Meningokokken-B-Impfung erzielt wurde, erfolgt diese in Bayern wie bisher als Kostenerstattung der Krankenkassen.

Zum Hintergrund: Die STIKO empfiehlt, alle Säuglinge ab dem Alter von 2 Monaten gegen Meningokokken der Serogruppe B (MenB) mit dem Impfstoff 4CMenB (Bexsero®) zu impfen. Sie empfiehlt den frühzeitigen Beginn der Impfserie. Säuglinge sollen 3 Impfstoffdosen nach dem 2+1 Schema im Alter von 2, 4 und 12 Monaten erhalten. Nachholimpfungen gegen MenB werden bei Kleinkindern bis zum 5. Geburtstag empfohlen.