Kassenärztliche Vereinigung Bayerns (KVB)Ausdruck vom 11.02.2026 20:26 Uhr
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Neueste STIKO-Impfempfehlungen noch keine Kassenleistung

Impfstoffe sind erst dann eine "Kassenleistung", wenn die Schutzimpfungs-Richtlinie durch den GBA geändert wurde und rechtswirksam in Kraft getreten ist.

Aktuell betrifft das:

Meningokokken ACWY

Standardimpfung aller Kinder bzw. Jugendlichen zwischen 12 und 14 Jahren sowie Nachholimpfung bis einen Tag vor dem 25. Geburtstag

  • STIKO-Empfehlung vom 30.10.2025 (Epid. Bulletin 44/2025)
  • GBA-Beschluss zur Umsetzung in der Schutzimpfungs-Richtlinie am 18.12.2025
  • Beschluss noch nicht in Kraft getreten, also keine Kassenleistung

Herpes Zoster

Indikationsimpfung ab dem 18. Geburtstag

  • STIKO-Empfehlung vom 06.11.2025 (Epid. Bulletin 45/2025)
  • GBA-Beschluss zur Umsetzung in der Schutzimpfungs-Richtlinie am 18.12.2025
  • Beschluss noch nicht in Kraft getreten, also keine Kassenleistung

Pneumokokken

Indikationsimpfung für Kinder und Jugendliche im Alter von 2 bis 17 Jahren mit PCV 20 (Prevenar 20®)

  • STIKO-Empfehlung vom 08.01.2026 (Epid. Bulletin 2/2026)
  • noch kein GBA-Beschluss zur Umsetzung in der Schutzimpfungs-Richtlinie
  • noch keine Kassenleistung