Für Praxen heißt es nun, die ePA im Praxisalltag zu etablieren und in den Regelbetrieb zu überführen. Da sich die Umsetzungen in den Praxisverwaltungssystemen unterscheiden, sollten Praxen mögliche Unzulänglichkeiten und Anforderungen weiterhin ihrem Anbieter melden.
Darüber hinaus bei technischen Problemen:
Bis 31. Dezember 2025 können Praxen für die Erstbefüllung der ePA mit medizinischen Informationen aus dem aktuellen Behandlungskontext die GOP 01648 ansetzen.
mehr Informationen (Aufklappelement "Vergütung")
Für Patienten bleibt die ePA freiwillig. Sie haben die Möglichkeit, im Rahmen der Nutzung Einstellungs- und Widerspruchmöglichkeiten wahrzunehmen oder der "ePA für alle" generell zu widersprechen. Die Krankenkassen sind verpflichtet, ihre Versicherten umfangreich über die Möglichkeiten zu informieren.