Bitte beachten Sie: der Wegfall des Genehmigungsvorbehalts bei Medizinalcannabis für bestimmte Facharztgruppen bzw. bestimmte ärztliche Qualifikationen unterliegt noch einer rechtlichen Prüfpflicht durch das Bundesgesundheitsministerium. Erst nach Veröffentlichung des Beschlusses im Bundesanzeiger wird dieser wirksam.
Artikel lesen