Kassenärztliche Vereinigung Bayerns (KVB)Ausdruck vom 15.09.2026 17:03 Uhr
Ambulante Komplexversorgung für Kinder und Jugendliche mit psychischen Erkrankungen
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Zustimmen und anzeigen Die wesentlichen Inhalte und Aufgaben der ambulanten Komplexversorgung für Patientinnen und Patienten bis zum 21. Lebensjahr mit einer schweren psychischen Erkrankung sind in der "KJ-KSVPsych-Richtlinie" des Gemeinsamen Bundesausschusses geregelt.
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Psychiatrische und psychotherapeutische Komplexversorgung für Kinder, Jugendliche und Erwachsene