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KVB-Berater beantworten Fragen zur
Online-Service für die Vermittlung von Praxen und Stellen in Bayern
Bereitschaftsdienst
Informationen, rechtliche Grundlagen und Antragsformulare, die für den Neubeginn bzw. eine veränderte Praxistätigkeit benötigt werden
Den Ärztlichen Bereitschaftsdienst erreichen Sie kostenfrei unter
116117
Der Ärztliche Bereitschaftsdienst in Ihrer Region
- Terminservicestelle 116117
Terminvermittlung bei Fach-, Haus, Kinder- und Jugendärzten sowie Psychotherapeuten
- Koordinationsstelle Psychotherapie
Hilfe bei der Suche nach Haus- und Fachärzten mit der KVB-Arztsuche
Mo-Fr: 12:00-15:00 Uhr
Coronavirus-Testverordnung
Die "Coronavirus-Testverordnung" (TestV) sieht eine Abrechnung der durchgeführten labor-diagnostischen Leistungen und der im Zusammenhang mit den Testungen durchzuführenden weiteren ärztlichen Leistungen sowie Sachkosten über die jeweils regional zuständige KV mit dem Bundesamt für Soziale Sicherung (BAS) vor.
Medizinische Einrichtungen und Pflegedienste können Beschäftigte, Patienten und Besucher regelmäßig präventiv auf das Corona-Virus testen. Die Abrechnung aller Leistungen für diese Testungen sowie der Sachkosten für die Antigen-Schnelltests (PoC-Tests) erfolgt über die KV.
Um Leistungen abrechnen zu können, müssen sich die Nicht-KV-Mitglieder zuvor registrieren.
Leistungserbringer, Einrichtungen und Unternehmen:
Antigentests nach § 6 Absatz 3 TestV auf Grundlage eines einrichtungsinternen Testkonzepts (Einrichtungsart, Personenzahl etc.)
Hinweis: Ärzte und Zahnärzte mit vertrags(zahn)ärztlicher Zulassung müssen kein Testkonzept für ihre Praxis abstimmen.
Die benötigten Tests sind über Apotheken, den Großhandel oder direkt vom Hersteller zu beziehen. Welche PoC-Antigen-Tests zugelassen sind, veröffentlicht das Bundesinstitut für Arzneimittel und Medizinprodukte (BfArM).
Hinweis: Die Rechnung über beschaffte PoC-Tests ist bis mindestens Ende 2024 aufzubewahren.
Nichtärztlich geführte Einrichtungen oder Unternehmen, die in eigener Verantwortung testen und abrechnen möchten, müssen ihr Personal durch einen Arzt in der Anwendung und Auswertung der Antigen-Schnelltests schulen lassen.
Hinweis: Einrichtungen unter ärztlicher Leitung benötigen keine Personalschulung.
Für die Anmeldung zum Abrechnungsverfahren ist eine verbindliche Selbstauskunft zum Anspruch auf Testung im Sinne der TestV notwendig.
Für die Registrierung sind folgende Schritte notwendig:
Hinweis: Vertragsärzte benötigen keine Registrierung und rechnen Leistungen und Beschaffungskosten für PoC-Antigentests wie üblich über GOPen ab.
Leistungen und Kosten für die Testkits müssen online erfasst werden. Dafür wird die im Zuge der Registrierung vergebene Benutzerkennung benötigt.
Mehr Informationen dazu siehe in der Präsentation "Online-Anwendung Leistungs- und Kostenerfassung" rechts oben.
Der Zugang zum Mitgliederportal ist über KV-Ident Plus, KV-SafeNet oder die Telematikinfrastruktur (TI) möglich.
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KV-SafeNet und Telematikinfrastruktur (TI):