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Entlassmanagement

Gemäß § 39 Abs. 1a SGB V umfasst sowohl die Krankenhausbehandlung als auch die Rehabilitationsbehandlung ein sogenanntes Entlassmanagement zur Unterstützung einer sektorenübergreifenden Versorgung der Versicherten beim Übergang in die ambulante Versorgung. Krankenhäuser und auch Reha-Einrichtungen sind somit verpflichtet, für Patienten ein Entlassmanagement anzubieten.

Dieses umfasst für einen zeitlich eingeschränkten Zeitraum:

  • Verordnungen von Arznei- und Verbandmittel
  • Ausstellen von Arbeitsunfähigkeitsbescheinigungen
  • Verordnungen von Leistungen der häuslichen Krankenpflege, von Heil- und Hilfsmitteln sowie Soziotherapie

Zu beachten ist:

  • Es gelten für die Verordnungen im Krankenhaus bzw. in der Reha-Einrichtung die gleichen Regelungen wie in der Arztpraxis, auch für die Wirtschaftlichkeitsprüfung.
  • Es dürfen nur zertifizierte Softwareprodukte für die Bedruckung der Formulare eingesetzt werden.
  • Verordnungen sollten nur von Ärzten mit abgeschlossener Weiterbildung vorgenommen werden.

Betriebsstättennummer beantragen

Die Betriebsstättennummer ist eine neunstellige Ziffer, die mit 75 beginnt.  Die "75" ist der Indikator für das Entlassmanagement. Stelle 3 und 4 kennzeichnen den KVB-Bezirk, in der sich das Krankenhaus bzw. die Reha-Einrichtung befindet. In Bayern sind das die Ziffern 63 bis 70. Die Stellen 5 bis 9 werden individuell vergeben und sind eindeutig für das Krankenhaus bzw. die Reha-Einrichtung (Beispiel: 756300100 bzw. 7563500100).

Gemäß der maßgeblichen Nummernvergabe-Richtlinie werden die Betriebsstättennummern auf Antrag und je Standort vergeben. D.h., dass für unterschiedliche Fachabteilungen eines Krankenhauses bzw. einer Reha-Einrichtung keine separaten Betriebsstättennummern vergeben werden.

Alle bayerischen Krankenhäuser bzw. Reha-Einrichtungen müssen ihre Nummern bei der KVB per Formular (siehe rechts oben) beantragen.

Bei der Antragstellung bitte beachten:

  • Das Formular ist vollständig auszufüllen.
  • Konkrete Ansprechpartner sind mit ihren Kontaktdaten anzugeben.
  • Für eine schnelle Bearbeitung wird der E-Mail-Versand empfohlen.

Kontaktdaten

Kassenärztliche Vereinigung Bayerns
CoC Sicherstellung - AR Entlassmanagement
Elsenheimerstr. 39
80687 München

089 57093 - 64950

E-Mail schreiben

Arztnummer für Ärzte in Reha-Einrichtungen

Ärzte in Reha-Einrichtungen nutzen auf Vordrucken eine bereits vorhandene Arztnummer aus einer vertragsärztlichen Tätigkeit oder einer Krankenhaustätigkeit. Falls keine solche Arztnummer vorhanden ist, wird eine Pseudo-Arztnummer verwendet.

Dieses Arztpseudonym setzt sich aus der Ziffer "4444444" (siebenmal die Ziffer 4) und einem zweistelligen Zifferncode, der die Fachgruppe des verordnenden Arztes kennzeichnet, zusammen.

Für die Vergabe dieses Fachgruppencodes findet die Anlage 3 der ASV-Abrechnungsvereinbarung (siehe rechts) analoge Anwendung. Das Arztpseudonym ist nicht bei der KVB zu beantragen. Die Ergänzung des Pseudonyms um den Fachgruppencode wird vom verordnenden Arzt in eigener Verantwortung vorgenommen.

Beispiel: Der verordnende Facharzt im Entlassmanagement ist weitergebildeter Facharzt für Gefäßchirurgie. Der Fachgruppencode lautet nach Anlage 3 der ASV-Abrechnungsvereinbarung "07". Damit ist das Arztpseudonym "444444407" zu verwenden.