Kassenärztliche Vereinigung Bayerns (KVB)Ausdruck vom 08.12.2024 05:36 Uhr
Weiterhin offene Zulassungsmöglichkeiten für Psychotherapeuten in Bayern
München, 12. Oktober 2023: Wie die Kassenärztliche Vereinigung Bayerns (KVB) heute anlässlich der Woche der seelischen Gesundheit mitteilte, gibt es noch Zulassungsmöglichkeiten für Psychotherapeuten in verschiedenen Planungsbereichen in Bayern.
Der Landesausschuss der Ärzte und Krankenkassen hatte in seiner letzten Beschlussfassung am 4. August 2023 die Zahl der Zulassungsmöglichkeiten für Psychotherapeuten in Bayern auf 17,5 aktualisiert. Derzeit gibt es – über alle bayerischen Regierungsbezirke gerechnet – insgesamt noch 15 offene Zulassungsmöglichkeiten.
Speziell für ärztliche Psychotherapeuten sowie für solche Psychotherapeuten, die ausschließlich Kinder und Jugendliche behandeln, stellte der Landesausschuss zusätzliche Zulassungsmöglichkeiten in verschiedenen Planungsbereichen in allen bayerischen Regierungsbezirken fest.
Mindestquoten innerhalb der Arztgruppe der Psychotherapeuten sollen sicherstellen, dass in allen Planungsbereichen ein Mindest- beziehungsweise Höchstmaß an Psychotherapeuten mit den genannten Qualifikationen oder Versorgungsausrichtungen praktiziert.
Die zweite stellvertretende KVB-Vorstandsvorsitzende Dr. Claudia Ritter-Rupp erklärte dazu: „Unsere Analysen haben gezeigt, dass durchschnittliche Wartezeiten von rund 97 Tagen zwischen einem Erstgespräch und dem Beginn der Richtlinien-Psychotherapie üblich sind. Eine Untergruppenanalyse ergab zudem, dass Kinder und ältere Menschen in Bayern bis zum Therapiebeginn durchschnittlich längere Zeitspannen in Kauf nehmen mussten.
Auch zeigten sich regionale Unterschiede bei den Wartezeiten: Im Regierungsbezirk Oberfranken und in einigen Landkreisen der Oberpfalz beträgt die Wartezeit teilweise über 130 Tage, während sie in München bei 82 Tagen liegt.
Daher arbeiten wir bei der KVB weiter an der Verbesserung des psychotherapeutischen Versorgungsangebots in Bayern. Allen Psychotherapeutinnen und Psychotherapeuten, die sich für eine Tätigkeit in der ambulanten Versorgung interessieren, stehen die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter in unseren sieben regionalen Beratungscentern mit Rat und Tat zur Seite.“
Informationen zur Zulassung finden Interessierte auf der Website der KVB unter www.kvb.de/kuenftige-mitglieder/praxisstart/zulassung.