Kassenärztliche Vereinigung Bayerns (KVB)Ausdruck vom 19.03.2024 12:19 Uhr

Weiterbildungsstätte für Apotheker

Schon seit 2008 ist die KVB von der Bayerischen Landesapothekerkammer als Apotheker-Weiterbildungsstätte für das Gebiet "Arzneimittelinformation" zugelassen.

Apotheker, die bei der KVB angestellt sind, haben so die Möglichkeit, ihr Wissen kontinuierlich und qualitätsgesichert zu erweitern und in die Mitgliederberatung einfließen zu lassen.

Die KVB möchte mit der Zulassung als Apotheker-Weiterbildungsstätte ihren individuellen Pharmakotherapie-Beratungsservice qualitativ weiter verbessern. Rechtliche Grundlage dafür ist die Weiterbildungsordnung der Bayerischen Landesapothekerkammer.

Das Themengebiet "Arzneimittelinformation" umfasst das Erarbeiten, Sammeln, Aufbereiten und die Weitergabe von Erkenntnissen zur Qualität, Wirksamkeit und Unbedenklichkeit von Arzneimitteln. Es beinhaltet den sachgerechten Umgang mit Daten und Informationen zur pharmazeutischen, präklinischen und klinischen Entwicklung und Prüfung von Arzneimitteln, zur Arzneimittelsicherheit einschließlich der Qualitätssicherung, zur Medikamentenzulassung sowie die Erarbeitung medizinisch-wissenschaftlicher Informationen.

Die Schwerpunkte der Weiterbildung "Fachapotheker für Arzneimittel­information" sind im Einzelnen:

  • Sammlung, Auswertung, Bewertung und Weitergabe von wissenschaftlichen Daten über pharmazeutische und pharmakologische/therapeutische Eigenschaften von Arzneistoffen und ihren Zubereitungen
  • Sammlung, Auswertung, Bewertung und Weitergabe von wissenschaftlichen Daten über Risiken von Arzneistoffen und ihren Zubereitungen sowie Koordinierung der notwendigen Maßnahmen (Stufenplan)
  • Sammlung, Auswertung, Bewertung und Weitergabe von Informationen über pharmazeutische Eigenschaften und die Qualität sowie biopharmazeutische Parameter von Arzneistoffen und ihren Zubereitungen
  • Zielorientierte Erstellung von pharmazeutischen und medizinisch-wissenschaftlichen Informationen (z. B. Fachinformationen)
  • Planung, Durchführung und Auswertung präklinischer und klinischer Prüfungen
  • Erstellung und Bewertung von Zulassungsdossiers unter Berücksichtigung der inhaltlichen und rechtlichen Anforderungen zum Herstellen, Prüfen und In-Verkehr-bringen von Arzneimitteln und der Überwachung des Arzneimittelverkehrs.