Daher erfolgen diese beiden Impfungen in Bayern – wie bisher – als Kostenerstattung durch die Krankenkassen. Die Verordnung des Impfstoffs ist bis auf Weiteres per Privatrezept vorzunehmen.
Kassenärztliche Vereinigung Bayerns (KVB)Ausdruck vom 30.04.2025 12:37 Uhr