Daher erfolgen diese beiden Impfungen in Bayern – wie bisher – als Kostenerstattung durch die Krankenkassen. Die Verordnung des Impfstoffs ist bis auf Weiteres per Privatrezept vorzunehmen.
Daher erfolgen diese beiden Impfungen in Bayern – wie bisher – als Kostenerstattung durch die Krankenkassen. Die Verordnung des Impfstoffs ist bis auf Weiteres per Privatrezept vorzunehmen.