Kassenärztliche Vereinigung Bayerns (KVB)Ausdruck vom 01.10.2023 12:38 Uhr
Informationen rund ums Impfen
Die Schutzimpfungs-Richtlinie regelt die Leistungspflicht der GKV für Schutzimpfungen. Details zur Kostenübernahme und zum Bezug der Impfstoffe werden in regionalen Impfvereinbarungen festgelegt.
Impfungen allgemein
Impfungen und Impfstoffe
Impfung nur in HIV-Schwerpunktpraxen
Auf Basis der STIKO-Impfempfehlung der STIKO (Juni 2022) sowie der aktuell nur eingeschränkten Verfügbarkeit des Impfstoffs wurde zwischen dem Bayerischen Gesundheitsministerium und der Bayerischen Arbeitsgemeinschaft niedergelassener Ärzte in der Versorgung HIV-Infizierter e. V. (BAGNÄ) abgestimmt, dass Impfungen gegen Affenpocken durch Vertragsärzte, die über eine aktuell gültige Genehmigung der KVB zur spezialisierten Behandlung von HIV/AIDS-Erkrankungen oder HIV-Präexpositionsprophylaxe verfügen, durchgeführt werden können. Zudem werden Impfungen in Klinikambulanzen der HIV-Versorgung und HIV-Prävention (PrEP) durchgeführt.
Die betroffenen HIV-Schwerpunktpraxen wurden am 18. Juli 2022 von der KVB per Serviceschreiben über Bezug und Transport informiert. Das Schreiben und die beigefügten Unterlagen finden Sie im Nachrichtencenter des Mitgliederportals "Meine KVB".
Impfstoffe
Die EU-Kommission ist inzwischen der Empfehlung der EMA gefolgt und hat am 25. Juli 2022 für Personen ab 18 Jahren die Zulassung von Imvanex® auf die Affenpocken erweitert.
Abrechnung der Impfung
Die Abrechnung der Affenpockenimpfungen durch Vertragsärzte, die über eine gültige Genehmigung der KVB zur spezialisierten Behandlung von HIV/AIDS-Erkrankungen oder HIV-Präexpositionsprophylaxe verfügen, erfolgt im Rahmen der regulären Quartalsabrechnung auf einem gesonderten Abrechnungsschein, der im PVS angelegt werden muss. Detaillierte Hinweise wurden den betreffenden Mitgliedern ebenfalls im Serviceschreiben vom 18. Juli 2022 mitgeteilt.
Bestellung
Bitte beachten: Aufgrund des Feiertags am Dienstag, 3. Oktober, ändert sich die Bestellfrist für COVID-19-Impfstoffe. Arztpraxen reichen ihre Impfstoffbestellung für die Woche ab 9. Oktober bereits bis spätestens Montag, 2. Oktober, 12 Uhr, in der Apotheke ein.
Der Liefertermin ändert sich dadurch nicht: 9. Oktober.
Personen ab 12 Jahren
Seit 12. September 2023, 12:00 Uhr kann erstmals für die Woche ab 18. September 2023 der an die Omikron-Variante XBB.1.5 angepasste COVID-19-Impfstoff von BioNTech/Pfizer für Personen ab 12 Jahren bestellt werden. Auf dem Rezept soll Comirnaty 30 Mikrogramm/Dosis Omicron XBB.1.5 stehen.
Säuglinge und Kleinkinder
Arztpraxen können ab sofort auch den an die Omicron-Variante XBB.1.5 angepassten COVID-19-Impfstoff für Säuglinge und Kleinkinder bestellen. Das neue Vakzin von BioNTech/Pfizer wird erstmals am 25. September ausgeliefert.
Kinder (5‐11 Jahre)
Comirnaty® Omicron XBB.1.5 für Kinder (5‐11 Jahre): Erstmalige Bestellung jetzt zum 17. Oktober möglich
Ursprünglich war vorgesehen, dass eine Bestellung dieses Impfstoffes erstmalig bis zum 26. September 2023 mit Belieferung am 2. Oktober erfolgen konnte. Nach Auskunft des ZEPAI ist die erstmalige Bestellung dieses Impfstoffes bei Apotheken bis zum 17. Oktober 2023 möglich. Diese Bestellungen sollen dann ab dem 23. Oktober 2023 beliefert werden. Ärzte sollten sich mit ihrer Apotheke abstimmen, ob bereits getätigte Bestellungen gültig bleiben oder im Oktober erneut erfolgen sollen.
Muster 16 ausfüllen
Auf dem Muster 16 soll
- "Comirnaty® 30 Mikrogramm/Dosis Omicron XBB.1.5" (Fertiglösung, enthält sechs Dosen) für die Bestellung für Personen ab 12 Jahren
- "Comirnaty® 10 Mikrogramm/Dosis Omicron XBB.1.5 Injektionsdispersion" (Fertiglösung, enthält sechs Dosen) für die Bestellung für 5 bis 11-Jährige
- "Comirnaty® 3 Mikrogramm/Dosis Omicron XBB.1.5 (keine Fertiglösung, enthält zehn Dosen)" für die Bestellung für unter 5-Jährige
stehen.
Zudem fügen sie als Kostenträger das Bundesamt für Soziale Sicherung (BAS) mit dem IK 103609999 ein. Dabei wird nicht unterschieden, ob der Impfstoff bei gesetzlich oder privat versicherten Personen eingesetzt wird.
Es können bis 240 Dosen je Ärztin/Arzt angefordert werden.
Bei COVID-19-Schutzimpfungen besteht kein Regressrisiko, wenn nicht der gesamte Impfstoff aus Mehrdosenbehältnissen verimpft werden kann. Das hat das Bundesgesundheitsministerium auf Nachfrage der KBV mitgeteilt.
Der wöchentliche Bestellprozess - sowohl für den an die Omikron-Variante XBB.1.5 angepasste COVID-19-Impfstoff als auch für die übrigen Covid-19-Impfstoffe - bleibt vorerst unverändert, ebenso die Anlieferung.
Impfzubehör
- Das Impfzubehör wird nicht mehr in entsprechender Anzahl mitgeliefert, stattdessen bestellen Praxen es über ihre Apotheke (kein Sprechstundenbedarf!).
- Die Kochsalzlösung zur Verdünnung des Konzentrats (Comirnaty 3 Mikrogramm/Dosis Omicron XBB.1.5) ist über den Sprechstundenbedarf bezugsfähig.
Anspruch
- Comirnaty® 30 Mikrogramm/Dosis Omicron XBB.1.5 Injektionsdispersion (Vials mit 6 Dosen) steht für Personen ab 12 Jahren zur Grundimmunisierung und Auffrischimpfung bereit.
- Das Vakzin „Comirnaty® 3 Mikrogramm/Dosis Omicron XBB.1.5 Konzentrat zur Herstellung einer Injektionsdispersion“ ist für Mädchen und Jungen im Alter von 6 Monaten bis 4 Jahren zur Grundimmunisierung und Auffrischimpfung zugelassen.
- Der neue an die XBB-Varianten angepasste Impfstoff für 5- bis 11-Jährige „Comirnaty® 10 Mikrogramm/Dosis Omicron XBB.1.5 Injektionsdispersion“ kann zur Grundimmunisierung und zum Boostern eingesetzt werden.
- Ein Anspruch auf die übrigen Covid-19-Impstoffe ergibt sich aus der Schutzimpfungs-Richtlinie.
Bitte beachten:
- Der angepasste Impfstoff Spikevax XBB.1.5 des Unternehmens Moderna wird nicht zentral vom Bund beschafft und zur Verfügung gestellt. Er kann somit auch nicht zulasten des Bundesamts für Soziale Sicherung (BAS) und damit nicht kostenfrei für die GKV bezogen werden.
- Die Versorgungsansprüche bei Impfschäden nach Infektionsschutzgesetz greifen auch bei Anwendung der neuesten zugelassenen variantenangepassten Impfstoffe.
Finanzierung des Impfstoffs
Der Bund liefert weiterhin den Impfstoff, sowohl für gesetzlich als auch privat Versicherte.
Vergütung
Bei Privatpatienten gilt die GOÄ.
NEU: Comirnaty Omicron XBB.1.5 mit der Pseudonummer 88342 und dem entsprechenden Suffix. Im PVS-System steht zunächst noch als Text "Impfstoff Nr. 12"; voraussichtlich Ende September steht ein PVS-Update für das 4. Quartal 2023 zur Verfügung, das den angepassten Text enthält.
Dokumentation
Die COVID-19-Impfsurveillance wird fortgeführt. Die Inhalte der Dokumentation sind unverändert.
Zusätzlicher Hinweis
Eine gleichzeitige Impfung gegen saisonale Influenza und Pneumokokken ist möglich, wenn entsprechende Indikationen vorliegen. Gesunden Säuglingen, Kindern und Jugendlichen unter 18 Jahren wird derzeit keine COVID-19-Impfung (Grundimmunisierung oder Auffrischimpfung) empfohlen.
Weitere Informationen
Serviceschreiben beachten
Wir informieren regelmäßig auch direkt per Serviceschreiben zur Grippe-Schutzimpfung. Sie finden die Schreiben im Nachrichtencenter in "Meine KVB".
Letztes Serviceschreiben: 16.02.2023
Mitgliederportal "Meine KVB"
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