Elektronische Patientenakte (ePA) ePA für alle - Versicherteninfo

Seit 29. April 2025 wird die "elektronische Patientenakte für alle" (kurz "ePA für alle") schrittweise in ganz Deutschland eingeführt.
Alle Arzt-, Psychotherapeuten- und Zahnarztpraxen, Apotheken und Krankenhäuser bekommen nach und nach die nötigen Software-Updates für die ePA. In manchen Praxen kann somit die "ePA für alle" bereits befüllt und eingesehen werden, aber in anderen dauert dies noch. Spätestens ab Oktober 2025 soll die ePA dann in allen Praxen verpflichtend genutzt werden. Für Versicherte ist die ePA freiwillig (Widerspruchsmöglichkeit).
Die ePA soll den Austausch von Gesundheitsdaten zwischen Ärzten, Psychotherapeuten und weiteren Akteuren bei der Behandlung von Patientinnen und Patienten verbessern.
Der große Vorteil für Sie:
- Mit der ePA haben Sie Ihre Krankengeschichte "auf einen Klick".
- Sie haben die wichtigsten Dokumente immer dabei.
- Sie haben Ihre Medikationsliste im Überblick.
Die Rolle der gesetzlichen Krankenkassen
Alle gesetzlich Versicherten können die ePA kostenlos und freiwillig nutzen. Die Kontrolle über die Daten liegt stets bei den Versicherten. Sie haben umfassende Entscheidungsbefugnisse bezüglich der Inhalte der ePA und der Zugriffe darauf. Über die ePA-App ihrer Krankenkasse können die Versicherten diese verwalten.
Seit 15. Januar 2025 wird für alle Versicherten automatisch eine ePA angelegt. Wer dies nicht möchte, muss aktiv bei seiner Krankenkasse widersprechen (Opt-out-Verfahren).
Bei Fragen rund um die ePA ist die Krankenkasse der Ansprechpartner für die Versicherten.
Welche ePA-App ist für mich die richtige?
Links zu Info-Seiten der gesetzlichen Krankenkassen in alphabetischer Reihenfolge:
ePA-App: Die Angebote der gesetzlichen Krankenkassen im Überblick
Hintergrundinfos, Fragen und Antworten
Informationen des BMG für Versicherte
"Warum eine ePA für alle? (Quelle: Bundesgesundheitsministerium BMG)