Patientenservice

Terminservicestelle

Informationen für Patienten zur Vermittlung von Facharzt-, Haus-, Kinder- und Jugendarzt-Terminen sowie Terminen für Psychotherapeutische Sprechstunden, Akutbehandlungen und zeitnah erforderliche probatorische Sitzungen durch die Terminservicestelle Bayern.

Terminservicestelle Psychotherapie

Terminvermittlung für psychotherapeutische Erstgespräche, Akutbehandlungen und zeitnah erforderliche Probatorik

116117  (24 Stunden erreichbar, 7 Tage die Woche)

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Terminservicestelle fach- und hausärztliche Versorgung

Terminvermittlung für Fachärzte, Haus- sowie Kinder- und Jugendärzte    

116117 (24 Stunden erreichbar, 7 Tage die Woche)

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Gehörlosen-Service

0921 88099-55021 (Gehörlosenfax)

Schriftliche Anfragen per Fax beantwortet die Terminservicestelle nur gehörlosen Patienten. Anfragen per E-Mail sind ausgeschlossen.

Die Terminvermittlung

Die Terminservicestelle unterstützt Patienten auf Wunsch dabei, so schnell wie möglich einen Termin bei einem Arzt oder Psychotherapeuten zu vereinbaren.

  • Voraussetzung: Patienten sind gesetzlich krankenversichert und haben eine Überweisung zu einem Arzt oder Psychotherapeuten (Termine bei Augen-, Frauen, Haus- sowie Kinder- und Jugendärzte und für die Psychotherapeutische Sprechstunde benötigen keine Überweisung).
  • Die Terminservicestelle vereinbart  für den Anrufer innerhalb einer Woche einen Behandlungstermin bei einem Arzt oder Psychotherapeuten.
  • Die Wartezeit zwischen dem (ersten) Anruf und dem vereinbarten Termin beträgt maximal fünf Wochen.
  • Von dieser 5-Wochen-Frist ausgenommen sind alle Routine- und Vorsorgeuntersuchungen sowie Bagatellerkrankungen.
  • Wollen Patienten einen vorgeschlagenen Termin nicht wahrnehmen, müssen sie das unmittelbar oder noch am selben Tag der Servicestelle mitteilen, um ihren Anspruch auf einen zweiten Terminvorschlag in dieser Angelegenheit zu wahren.
  • Wollen Patienten den durch die Terminservicestelle vereinbarten Termin absagen, müssen sie immer die Praxis darüber unterrichten. Patienten sollten aber auch die Terminservicestelle informieren, damit diese den freigewordenen Termin ggf. einem anderen Patienten zuweisen kann.
  • Falls die Terminservicestelle keinen Termin bei einem niedergelassenen Arzt oder Psychotherapeuten anbieten kann, vermittelt sie alternativ einen ambulanten Behandlungstermin im Krankenhaus.
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"Wunscharzt" und Wunschtermin

  • Die Terminservicestelle vermittelt keine Wunschtermine bzw. Termine bei einem bestimmten Arzt bzw. Psychotherapeuten. Der Patient erhält einen Termin bei einem niedergelassenen Arzt bzw. bei einem ärztlichen oder psychologischen Psychotherapeuten, der in dem jeweiligen Zeitraum freie Termine hat.
  • Bei konkreten Terminwünschen (bestimmte Praxis/Zeit) empfiehlt es sich, zuerst selbst in der Praxis nach einem Wunschtermin anzufragen, bevor die Terminservicestelle kontaktiert wird.
  • Hinweis: Der Terminservice vermittelt nur Termine bei Ärzten und Psychotherapeuten im gesetzlichen Rahmen. Zahnärzte und Kieferorthopäden sind von der Vermittlung ausgenommen.
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Hinweis: Auf dieser Seite umfasst der Begriff "Psychotherapeuten" die psychotherapeutisch tätigen Ärzte, die Psychologischen Psychotherapeuten und die Kinder- und Jugendlichenpsychotherapeuten..