…nd abrechnen, für die es einer besonderen Genehmigung nach § 135 Abs. 2 SGB V oder einer sonstigen Versorgungsgenehmigung bedarf, muss das MVZ selbst, d.h. dessen Rechtsträger, im formalrechtlichen Sinne Inhaber der jeweiligen Genehmigung sein, da nur das MVZ
abrechnungsberechtigt ist (und nicht die im MVZ tätigen Ärzte). Dies bedeutet folgendes: → das MVZ muss die für eine bestimmte Leistung erforderliche Genehmigung beantragen. → die Genehmigung muss dem MVZ erteilt sein, d.h. dass der Rechtsträger des MVZ…