Kassenärztliche Vereinigung Bayerns (KVB)Ausdruck vom 20.09.2025 14:04 Uhr
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KVB-RQ-Honorarpruefung-Pruefungsvereinbarung-2017.pdf

icon …Stelle 8 und 9) PG Gebietsbezeichnung: 06 bis 09, 11, 13, 14 15 bis 18 19 bis 20 34 bis 46 51, 53 58, 59 10, 12 57 01 bis 03 070 100 130 230 381 386/387 440 630 819 Chirurgen Frauenärzte HNO-Ärzte Kinder- und Jugendärzte Nervenärzte/Neurologen/Psychiater Orthopäden Ärzte für physikalische und rehabilitative Medizin Fachärzte für Allgemeinmedizin, Allgemeinärzte, Praktische Ärzte und hausärztliche Internisten 33 2c) Stichprobenprüfung Für die Ziehung in der Stichprobenprüfung gem. § 13 werden folgende…
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Aktualisiert am: 28.09.2022

KVB-RQ-Honorarpruefung-Pruefungsvereinbarung-2015.pdf

icon …te Chirurgen Frauenärzte HNO-Ärzte Hautärzte Internisten Kinder- und Jugendärzte Laborärzte sowie Mikrobiologen und Infektionsepidemiologen Lungenärzte Mund-Kiefer-Gesichtschirurgen Nervenärzte Neurologen Psychiater Kinder- und Jugendpsychiater Neurochirurgen Orthopäden Pathologen Ärzte, die ausschließlich psychotherapeutisch tätig sind Radiologen Urologen Nuklearmediziner 630 680 Ärzte für physikalische und rehabilitative Medizin Psychologische Psychotherapeuten mit Schwerpunkt Verhaltens- 690 therapie…
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Aktualisiert am: 28.09.2022

KVB-RQ-Bereitschaftsdienstordnung.pdf

icon …rztliche Bereitschaftspraxis eingerichtet wurde. § 7 Fachärztliche Bereitschaftsdienste (1) 1 Solange und soweit ein entsprechender Sicherstellungsbedarf besteht, kann die KVB Fachärztliche Bereitschaftsdienste für die Fachgruppen der Augenärzte, Chirurgen/Orthopäden, Frauenärzte, HNO-Ärzte und der Kinder- und Jugendärzte einrichten. 2Diese können unter Berücksichtigung der regionalen Gegebenheiten mehrere Bereitschaftsdienstbereiche umfassen. 3 Andere Fachärztliche Bereitschaftsdienste können im Benehmen mit…
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Aktualisiert am: 07.02.2025

KVB-Merkblatt-Vertragsarztstempel.pdf

icon Allgemeine Informationen zum Thema Vertragsarztstempel Stand: 01. Juni 2023  Wie hat ein Vertragsarztstempel auszusehen? Für die Vordrucke in der vertragsärztlichen Versorgung (einschließlich der Sammelerklärung) ist ein Vertragsarztstempel zu verwenden. Gemäß den Vorgaben des Bundesmantelvertrages reicht ein Stempeleindruck auf den Vordrucken für die vertragsärztliche Versorgung aus. Das Führen eines herkömmlichen Vertragsarztstempels ist nicht (mehr) vorgeschrieben, aber natürlich auch
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Aktualisiert am: 02.06.2023

KVB-FORM-Genehmigungsantrag-nichtaerztliche-Praxisassistenz-HA-II.pdf

icon Genehmigungsantrag "Näpa II" (Hausärzte) Kassenärztliche Vereinigung Bayerns Sicherstellung Elsenheimerstr. 39 80687 München Jetzt online beantragen in Meine KVB Antrag für Hausärzte („Näpa II“) auf Genehmigung zur Ausführung und Abrechnung von ärztlich angeordneten Hilfeleistungen durch qualifizierte nichtärztliche Praxisassistenten in Alten- oder Pflegeheimen oder in anderen beschützenden Einrichtungen gemäß GOP 38200 und 38205 EBM Wichtige Hinweise: - Die Genehmigung gilt für alle
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Aktualisiert am: 28.09.2022

KVB-FORM-Genehmigungsantrag-nichtaerztliche-Praxisassistenz-FA.pdf

icon Genehmigungsantrag "Näpa II" (Fachärzte) Kassenärztliche Vereinigung Bayerns Sicherstellung Elsenheimerstr. 39 80687 München Jetzt online beantragen in Meine KVB Antrag für Fachärzte auf Genehmigung zur Abrechnung delegierter Leistungen in Alten- oder Pflegeheimen oder in anderen beschützenden Einrichtungen durch qualifizierte nichtärztliche Praxisassistenten gemäß GOP 38200 und 38205 EBM 1. Allgemeine Angaben Antragsteller (bei angestelltem Arzt ist dies der Arbeitgeber, bei einem im MVZ
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Aktualisiert am: 28.09.2022

KVB-HON-Durchfuehrungsrichtlinien-Haertefall-ab-1-2025.pdf

icon EXTERN Durchführungsrichtlinien gemäß Abschnitt D, Nr. 2 Absatz (II) zu Absatz (I) Korrektur der Obergrenze aufgrund eines Härtefalls mit Wirkung ab 1. Januar 2025 Auf Grundlage der Regelung in Abschnitt D, Nr. 2 Absatz (II) des Honorarverteilungsmaßstabs der KVB, i.d.F. des Beschlusses der Vertreterversammlung vom 25. November 2023, gültig ab 1. Januar 2024, zuletzt geändert durch Beschluss der Vertreterversammlung am 22. November 2024, erlässt der Vorstand der Kassenärztlichen Vereinigung
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Aktualisiert am: 28.07.2025
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