Kassenärztliche Vereinigung Bayerns (KVB)Ausdruck vom 07.04.2026 10:53 Uhr
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KVB-RQ-Bereitschaftsdienstordnung.pdf

icon …rztliche Bereitschaftspraxis eingerichtet wurde. § 7 Fachärztliche Bereitschaftsdienste (1) 1 Solange und soweit ein entsprechender Sicherstellungsbedarf besteht, kann die KVB Fachärztliche Bereitschaftsdienste für die Fachgruppen der Augenärzte, Chirurgen/Orthopäden, Frauenärzte, HNO-Ärzte und der Kinder- und Jugendärzte einrichten. 2Diese können unter Berücksichtigung der regionalen Gegebenheiten mehrere Bereitschaftsdienstbereiche umfassen. 3 Andere Fachärztliche Bereitschaftsdienste können im Benehmen mit…
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Aktualisiert am: 07.02.2025

KVB-Merkblatt-Vertragsarztstempel.pdf

icon Vertragsarztstempel Allgemeine Informationen und Aktuelles Wo steht was? Mindestangaben Optionale Angaben [Seite 3] [Seite 4] Rechtsgrundlagen Weitere Informationen Begriff [Seite 5] [Seite 2] [Seite 5] Anlage Persönliche Beratung Beispiele für die Gestaltung des Vertragsarztstempels [Seite 5] [Seite 6] SuB PF – V1.0 – 25.11.2025 Seite 1 von 10 Vertragsarztstempel Allgemeine Informationen und Aktuelles Begriff Jede Vertragsärztin und jeder -arzt sowie jede
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Aktualisiert am: 25.11.2025

KVB-FORM-Genehmigungsantrag-nichtaerztliche-Praxisassistenz-HA-II.pdf

icon Genehmigungsantrag "Näpa II" (Hausärzte) Kassenärztliche Vereinigung Bayerns Sicherstellung Elsenheimerstr. 39 80687 München Jetzt online beantragen in Meine KVB Antrag für Hausärzte („Näpa II“) auf Genehmigung zur Ausführung und Abrechnung von ärztlich angeordneten Hilfeleistungen durch qualifizierte nichtärztliche Praxisassistenten in Alten- oder Pflegeheimen oder in anderen beschützenden Einrichtungen gemäß GOP 38200 und 38205 EBM Wichtige Hinweise: - Die Genehmigung gilt für alle
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Aktualisiert am: 28.09.2022

KVB-FORM-Genehmigungsantrag-nichtaerztliche-Praxisassistenz-HA-II-Anhang.pdf

icon Anhang Genehmigungsantrag – Anhang – Wichtige Informationen, bitte aufmerksam lesen Wir weisen darauf hin, dass Ihre Angaben für die Bearbeitung dieses Antrags durch die KVB erforderlich sind. Ihre Angaben sind freiwillig. Bitte beachten Sie, dass unvollständige Angaben zur Ablehnung Ihres Antrags führen können. Sofern die genehmigungspflichtigen Leistungen in einem MVZ erbracht werden sollen, ist der Antragsteller stets der MVZ-Vertretungsberechtigte. Dies trifft sowohl bei zugelassenen
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Aktualisiert am: 28.09.2022

KVB-FORM-Genehmigungsantrag-nichtaerztliche-Praxisassistenz-FA.pdf

icon Genehmigungsantrag "Näpa II" (Fachärzte) Kassenärztliche Vereinigung Bayerns Sicherstellung Elsenheimerstr. 39 80687 München Jetzt online beantragen in Meine KVB Antrag für Fachärzte auf Genehmigung zur Abrechnung delegierter Leistungen in Alten- oder Pflegeheimen oder in anderen beschützenden Einrichtungen durch qualifizierte nichtärztliche Praxisassistenten gemäß GOP 38200 und 38205 EBM 1. Allgemeine Angaben Antragsteller (bei angestelltem Arzt ist dies der Arbeitgeber, bei einem im MVZ
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Aktualisiert am: 28.09.2022

KVB-FORM-Genehmigungsantrag-nichtaerztliche-Praxisassistenz-FA-Anhang.pdf

icon Anhang Genehmigungsantrag – Anhang – Wichtige Informationen, bitte aufmerksam lesen Wir weisen darauf hin, dass Ihre Angaben für die Bearbeitung dieses Antrags durch die KVB erforderlich sind. Ihre Angaben sind freiwillig. Bitte beachten Sie, dass unvollständige Angaben zur Ablehnung Ihres Antrags führen können. Sofern die genehmigungspflichtigen Leistungen in einem MVZ erbracht werden sollen, ist der Antragsteller stets der MVZ-Vertretungsberechtigte. Dies trifft sowohl bei zugelassenen
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Aktualisiert am: 28.09.2022

KVB-HON-Durchfuehrungsrichtlinien-Haertefall-ab-1-2025.pdf

icon EXTERN Durchführungsrichtlinien gemäß Abschnitt D, Nr. 2 Absatz (II) zu Absatz (I) Korrektur der Obergrenze aufgrund eines Härtefalls mit Wirkung ab 1. Januar 2025 Auf Grundlage der Regelung in Abschnitt D, Nr. 2 Absatz (II) des Honorarverteilungsmaßstabs der KVB, i.d.F. des Beschlusses der Vertreterversammlung vom 25. November 2023, gültig ab 1. Januar 2024, zuletzt geändert durch Beschluss der Vertreterversammlung am 22. November 2024, erlässt der Vorstand der Kassenärztlichen Vereinigung
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Aktualisiert am: 28.07.2025
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