Kassenärztliche Vereinigung Bayerns (KVB)Ausdruck vom 05.04.2026 15:19 Uhr
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KVB-VA-240813-HMP-LHB-Diagnoseliste-ergaenzt.pdf

icon 13. August 2024 Verordnung Aktuell Langfristiger Heilmittelbedarf – Diagnoseliste ergänzt Der Gemeinsame Bundesausschuss hat beschlossen1, zum 1. Oktober 2024 zwei weitere Indikationen aus dem Bereich der interstitiellen Lungenkrankheiten in die Diagnoseliste aufzunehmen. Ergänzung der Diagnoseliste zum 1. Oktober 2024 ICD-10-Code J84.10 J84.80 Diagnose Sonstige interstitielle Lungenkrankheiten mit Fibrose, ohne Angabe einer akuten Exazerbation Sonstige näher bezeichnete interstitielle
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Aktualisiert am: 13.08.2024

KVB-FORM-Berufshaftpflicht-Musterbescheinigung-Ermaechtigte-Aerzte-PT.pdf

icon Formular "Bescheinigung für persönlich Ermächtigte" Versicherungsbescheinigung gemäß § 113 Abs. 2 VVG i.V.m. § 95e SGB V über das Bestehen eines Berufshaftpflichtversicherungsschutzes für ermächtigte Ärzte und Psychotherapeuten Name des ermächtigten Arztes/Psychotherapeuten: _______________________________________ _________________________________________________________________________________ Versicherungsschein-Nr._____________________________________________________________
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Aktualisiert am: 28.09.2022

KVB-VA-240813-HMP-LHB-Diagnoseliste-ergaenzt.pdf

icon Langfristiger Heilmittelbedarf – Diagnoseliste ergänzt zum 01.10.2024 13. August 2024 Verordnung Aktuell Langfristiger Heilmittelbedarf – Diagnoseliste ergänzt Der Gemeinsame Bundesausschuss hat beschlossen1, zum 1. Oktober 2024 zwei weitere Indikationen aus dem Bereich der interstitiellen Lungenkrankheiten in die Diagnoseliste aufzunehmen. Ergänzung der Diagnoseliste zum 1. Oktober 2024 ICD-10-Code J84.10 J84.80 Diagnose Sonstige interstitielle Lungenkrankheiten mit Fibrose, ohne Angabe
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Aktualisiert am: 13.08.2024

KVB-Bekanntmachung-250704-Foerderung-Klinische-Neuropsychologie.pdf

icon …aten ausgesetzt werden. 4. Fördervoraussetzungen 4.1 Die Förderung einer Weiterbildung gemäß dieser Richtlinie setzt einen Antrag voraus. Der Antrag zur Bewilligung der Förderung muss bei der KVB unter Verwendung der dafür von der KVB bereitgestellten Antragsformulare gestellt werden. Der Antrag kann frühestens sechs Monate vor Beginn der Bereichsweiterbildung gestellt werden. Wird der Antrag während einer bereits begonnenen Bereichsweiterbildung gestellt, ist eine rückwirkende Förderung für bereits absolvierte…
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Aktualisiert am: 04.07.2025

KVB-Bekanntmachung-220121-Weiterbildungsfoerderung-Fachaerzte.pdf

icon 21.01.2022: Förderung der Weiterbildung weiterer Facharztgruppen nach der Vereinbarung zur Förderung der WB gemäß §75a SGB V (Beschluss: 21.01.2022) Bekanntmachung der Kassenärztlichen Vereinigung Bayerns München, 21. Januar 2022 Förderung der Weiterbildung weiterer Facharztgruppen nach der Vereinbarung zur Förderung der Weiterbildung gemäß § 75a SGB V Gemäß § 3 Absatz 8 der Vereinbarung zur Förderung der Weiterbildung gemäß § 75a SGB V hat die Kassenärztliche Vereinigung Bayerns (KVB) am 12.
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Aktualisiert am: 28.09.2022
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