…Weiterbildung gemäß § 75a SGB V unterliegt die Förderung in den ausgewählten Fachgebieten der Voraussetzung, dass die beantragende Praxis überwiegend konservativ und nicht spezialisiert tätig ist. Eine entsprechende Prüfung durch die KVB erfolgt auf Basis der
Abrechnungsdaten. Beurteilungszeitraum sind grundsätzlich die letzten vier
Abrechnungsquartale vor der Antragstellung. Eine Praxis gilt als überwiegend konservativ und nicht spezialisiert tätig, wenn mehr als 50% der von ihr abgerechneten Fälle der…