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KVB-Berater beantworten Fragen zur
Online-Service für die Vermittlung von Praxen und Stellen in Bayern
Bereitschaftsdienst
Informationen, rechtliche Grundlagen und Antragsformulare, die für den Neubeginn bzw. eine veränderte Praxistätigkeit benötigt werden
Den Ärztlichen Bereitschaftsdienst erreichen Sie kostenfrei unter
116117
Der Ärztliche Bereitschaftsdienst in Ihrer Region
- Terminservicestelle 116117
Terminvermittlung bei Fach-, Haus, Kinder- und Jugendärzten sowie Psychotherapeuten
- Koordinationsstelle Psychotherapie
Hilfe bei der Suche nach Haus- und Fachärzten mit der KVB-Arztsuche
Mo-Fr: 12:00-15:00 Uhr
Der Landesausschuss der Ärzte und Krankenkassen in Bayern fasst zweimal im Jahr Beschlüsse über die Anordnung und Aufhebung von Zulassungsbeschränkungen. Diese Beschlüsse sind in den für amtliche Bekanntmachungen der Kassenärztlichen Vereinigungen vorgesehenen Medien zu veröffentlichen.
Die Satzung der KVB sieht Bekanntmachungen an die Allgemeinheit im Bayerischen Staatsanzeiger oder auf der KVB-Website vor.
Daher finden Sie die Beschlüsse des Landesausschusses auf dieser Internetseite. Im Staatsanzeiger erfolgt nur noch der Hinweis auf die Internet-Bekanntmachung.
Der Text der jeweiligen Bekanntmachung kann im Einzelfall in Papierform oder per E-Mail zur Verfügung gestellt werden.
Lesefassungen von Rechtsnormen der KVB sind unter kvb.de/service/rechtsquellen abrufbar.
Anordnung von Zulassungsbeschränkungen in überversorgten Planungsbereichen
Aufhebung von Zulassungsbeschränkungen
Feststellung der Anzahl der möglichen Zulassungen in bereits entsperrten Planungsbereichen
Feststellung der Anzahl der möglichen Zulassungen in nicht überversorgten Planungsbereichen
Feststellung der Arztgruppen/Planungsbereiche mit einem Versorgungsgrad von mindestens 140 %