… genügen. Diese Pflichten erfordern eine notwendige tatsächliche Einwirkungsmöglichkeit während der Sprechstundenzeiten vor Ort, insbesondere auch bei größerer Entfernung zwischen Vertragsarztbzw. MVZ-Sitz und Filialstandort. Bitte beachten: standortbezogene
Abrechnungsgenehmigungen Standortbezogene
Abrechnungsberechtigungen, die nur zur Leistungserbringung am Vertragsarztsitz berechtigen, gelten nicht zugleich auch für den Filial-Standort, sondern müssen ggf. für den Filial-Standort gesondert beantragt werden. …