Kassenärztliche Vereinigung Bayerns (KVB)Ausdruck vom 07.04.2026 10:53 Uhr
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Asylbewerber

icon Behandlung von Asylbewerbern und Geflüchteten Leistungsberechtigte nach dem Asylbewerberleistungsgesetz (AsylbLG) werden in Bayern gemäß der "Vereinbarung zum Zusammenwirken bei der Durchführung der ambulanten ärztlichen Versorgung von Leistungsberechtigten nach dem Asylbewerberleistungsgesetz mit dem Bayerischen Landkreistag und dem Bayerischen Städtetag" behandelt. An der Asylvereinbarung nehmen alle 96 bayerischen Städte und Landkreise teil.
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Aktualisiert am: 13.05.2025

KVB-RS-241227-EBM-Kinder-Richtlinie-Anpassungen-Labore.pdf

icon EXTERN KVB ▪ 80684 München An alle Vertragsärzte mit Genehmigung für das Neugeborenen-Screening Referat Gesamtvergütung & Honorarverteilung Ihr Ansprechpartner: KVB Servicecenter Telefon: 089 57093-40010 Unser Zeichen: REF-GH 27. Dezember 2024 EBM: Erweitertes Neugeborenen-Screening nach der Kinder-Richtlinie - Höherbewertung der GOP 01724 und neue Leistungen wegen geänderter Anforderungen ab 1. Januar 2025 Sehr geehrte Damen und Herren, der Gemeinsame Bundesausschuss (G-BA) hatte im März
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Aktualisiert am: 03.02.2025

KVB-INFOS-7-8-2010.pdf

icon …ch notwendiger Unterlagen – wie beispielsweise Krankenscheine Sozialhilfe – zuzusenden. Dies gilt auch, wenn Sie uns Ihre Datei online übermitteln. Ein aktuelles Exemplar der Sammelerklärung können Sie unter www.kvb.de in der Rubrik Praxis/ Service & Beratung/Formulare/Buchstabe „S“ herunterladen. Bitte überzeugen Sie sich vor Abgabe Ihrer Abrechnung, ob sie vollständig und korrekt ist. Laut Paragraph 3, Absatz 3 der Abrechnungsbestimmungen der KVB sind nachträgliche Ergänzungen ausgeschlossen: „Nach Einreichung…
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Aktualisiert am: 28.09.2022

KVB-Infoblatt-FAQ-Quotenregelung-Bedarfsplanung.pdf

icon FAQ Quotenregelung Bedarfsplanung 2019 FAQs Quotenregelungen Stand: 30. März 2020 Hinweise: Aus Gründen der sprachlichen Vereinfachung wurde auf eine geschlechterspezifische Darstellung verzichtet. Inhalt Grundsätzliches ............................................................................................................................ 3 1. Was sind Quotenregelungen? ............................................................................................ 3 2. Welche
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Aktualisiert am: 28.09.2022

KVB-RQ-Honorarpruefung-Pruefungsvereinbarung-2015.pdf

icon Prüfungsvereinbarung 2015 PRÜFUNGSVEREINBARUNG Rubrum über das Verfahren zur Überwachung und Prüfung der Wirtschaftlichkeit durch die Prüfungsstelle und den Beschwerdeausschuss Ärzte Bayern nach § 106 SGB V zwischen der Kassenärztlichen Vereinigung Bayerns nachstehend als „KVB“ bezeichnet und der AOK Bayern – Die Gesundheitskasse, handelnd als Krankenkasse und Landesverband dem BKK Landesverband Bayern, nachstehend als „Landesverband“ bezeichnet der Sozialversicherung für Landwirtschaft,
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Aktualisiert am: 28.09.2022

KVB-RQ-Honorarpruefung-Pruefungsvereinbarung-2017-Nachtrag2-Lesefassung.pdf

icon Prüfungsvereinbarung 2017 - 2. Nachtrag gültig ab 01.10.2018 (Lesefassung) Prüfungsvereinbarung vom 03.11.2016 durch Beschluss des Landesschiedsamtes in der Fassung des 2. Nachtrags mit Gültigkeit ab 01.10.2018 (Lesefassung) über das Verfahren zur Überwachung und Prüfung der Wirtschaftlichkeit durch die Prüfungsstelle und den Beschwerdeausschuss Ärzte Bayern nach § 106 Abs. 1 Satz 2 und § 106b Abs. 1 Satz 1 SGB V zwischen der Kassenärztlichen Vereinigung Bayerns nachstehend als „KVB“
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Aktualisiert am: 28.09.2022
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