Kassenärztliche Vereinigung Bayerns (KVB)Ausdruck vom 06.04.2026 15:20 Uhr
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KVB-RQ-Wirkstoffvereinbarung-2020-Nachtrag6.pdf

icon Wirkstoffvereinbarung 2020 (6. Nachtrag) 6. Nachtrag zur Wirkstoffvereinbarung vom 01.01.2020 zwischen der Kassenärztlichen Vereinigung Bayerns nachstehend als „KVB“ bezeichnet und der AOK Bayern – Die Gesundheitskasse, handelnd als Krankenkasse und Landesverband dem BKK Landesverband Bayern, nachstehend als „Landesverband“ bezeichnet der Sozialversicherung für Landwirtschaft, Forsten und Gartenbau als landwirtschaftliche Krankenkasse, handelnd als Krankenkasse und Landesverband der KNAPPSCHAFT
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Aktualisiert am: 20.03.2026

KVB-Uebersicht-Verguetung-Videosprechstunde.pdf

icon Videosprechstunde - Übersicht zur Vergütung VIDEOSPRECHSTUNDE - Übersicht zur Vergütung (Stand 01.04.2026) Grund-, Versicherten-, Konsiliar- und Notfallpauschale GOP Kurzbeschreibung / Anmerkungen GOP für fachgruppenspezifische Grund- oder Versichertenpauschale Alle Grund- und Versichertenpauschalen - nicht Laborärzte, Pathologen und Radiologen - ausgenommen sind zudem GOPen 03030, 04030, 01437, 12222, 12223 17210 Nuklearmedizinische Konsiliarpauschale 25214 Konsiliarpauschale nach

KVB-Infoblatt-eRezept.pdf

icon …nummer (bei Erfassung der VSD im Ersatzverfahren) „ Verordnungen von Digitalen Gesundheitsanwendungen „ Verordnungen für im Ausland Versicherte „ Verordnungen enteraler Ernährung Das Ausstellen erfolgt in den genannten Fällen weiterhin auf den entsprechenden Formularen (BtM-Rezepte, Muster 16 und Muster 16a für Sprechstundenbedarf etc.), bis das eRezept für diese Verordnungen voraussichtlich in weiteren Ausbaustufen Anwendung findet. Auch elektronische Empfehlungen von apotheken-, aber nicht…
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Aktualisiert am: 13.01.2025

KVB-Bekanntmachung-260320-Nachtrag-Wirkstoffvereinbarung.pdf

icon 20.03.2026: 6. Nachtrag zur Wirkstoffvereinbarung vom 01.01.2020 (Beschluss: 20.03.2026) Bekanntmachung der Kassenärztlichen Vereinigung Bayerns München, 20. März 2026 6. Nachtrag zur Wirkstoffvereinbarung vom 01.01.2020 zwischen der Kassenärztlichen Vereinigung Bayerns nachstehend als „KVB“ bezeichnet und der AOK Bayern – Die Gesundheitskasse, handelnd als Krankenkasse und Landesverband dem BKK Landesverband Bayern, nachstehend als „Landesverband“ bezeichnet der Sozialversicherung für
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Aktualisiert am: 19.03.2026

KVB-Infoblatt-eRezept.pdf

icon …nummer (bei Erfassung der VSD im Ersatzverfahren) „ Verordnungen von Digitalen Gesundheitsanwendungen „ Verordnungen für im Ausland Versicherte „ Verordnungen enteraler Ernährung Das Ausstellen erfolgt in den genannten Fällen weiterhin auf den entsprechenden Formularen (BtM-Rezepte, Muster 16 und Muster 16a für Sprechstundenbedarf etc.), bis das eRezept für diese Verordnungen voraussichtlich in weiteren Ausbaustufen Anwendung findet. Auch elektronische Empfehlungen von apotheken-, aber nicht…

KVB-AIB-201124-WIS-Antikoagulantien.pdf

icon Vergleich der oralen Antikoagulation zwischen dem Vitamin K-Antagonisten Phenprocoumon und den direkten oralen Antikoagulantien (DOAK) iStockphoto.com/davidf Arzneimittel im Blickpunkt 51 Eine Information der Kassenärztlichen Vereinigung Bayerns Verordnungsberatung@kvb.de Stand: 24. November 2020 www.kvb.de/verordnungen  Vergleich der oralen Antikoagulation zwischen dem Vitamin K-Antagonisten Phenprocoumon und den direkten oralen Antikoagulantien (DOAK) - eine Analyse aktueller Daten des
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Aktualisiert am: 28.09.2022
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