Langfristiger Heilmittelbedarf – Diagnoseliste ergänzt zum 01.01.2025
12. Dezember 2024 Verordnung Aktuell Langfristiger Heilmittelbedarf – Diagnoseliste ergänzt Der Gemeinsame Bundesausschuss hat beschlossen1, die Diagnoseliste zum 1. Januar 2025 den ICD-10-Code aus dem Bereich der Muskeldystrophie zu ändern. Hintergrund Mit der durch die ICD-10-GM Version 2025 eingeführten neuen 5-Steller bei der Schlüsselnummer G71.0 Muskeldystrophie wird die maligne Muskeldystrophie [Typ Duchenne] von
Fachkunde-Nachweis Polysomnographie
Kassenärztliche Vereinigung Bayerns CoC Qualitätssicherung Elsenheimerstraße 39 80687 München Fax-Nummer: 089/57093 - 64966 E-Mail-Adresse: VER.CoCQS@kvb.de Anlage zum Antrag auf Genehmigung der kardiorespiratorischen Polysomnographie Bescheinigung der fachlichen Qualifikation nach Abschnitt C § 6 Abs. 1 der Qualitätssicherungsvereinbarung gem. § 135 Abs. 2 SGB V zur Diagnostik und Therapie schlafbezogener Atmungsstörungen (QSV) zur Vorlage bei der KVB Ich
Aufhebung von Zulassungsbeschränkungen
Bekanntmachung des Landesausschusses der Ärzte und Krankenkassen in Bayern München, 13. Februar 2026 Aufhebung von Zulassungsbeschränkungen Der Landesausschuss fasste am 02.02.2026 folgenden Beschluss: I. Für die nachstehend unter Ziffer II. genannten Planungsbereiche und Arztgruppen wird festgestellt, dass Überversorgung nicht mehr besteht. Die insoweit angeordneten Zulassungsbeschränkungen werden teilweise aufgehoben. II. Der Beschluss erfolgt unter
Aufhebung von Zulassungsbeschränkungen
Bekanntmachung des Landesausschusses der Ärzte und Krankenkassen in Bayern München, 14. Februar 2025 Aufhebung von Zulassungsbeschränkungen Der Landesausschuss fasste am 30.01.2025 folgenden Beschluss: I. Für die nachstehend unter Ziffer II. genannten Planungsbereiche und Arztgruppen wird festgestellt, dass Überversorgung nicht mehr besteht. Die insoweit angeordneten Zulassungsbeschränkungen werden teilweise aufgehoben. II. Der Beschluss erfolgt unter
…ezogenen T-Rezepte verwenden bzw. unterschreiben. Bezug von T-Rezepten T-Rezepte werden vom Bundesinstitut für Arzneimittel und Medizinprodukte (BfArM) auf Anforderung an die einzelne ärztliche Person gegen Nachweis der ärztlichen Approbation ausgegeben. Die Formulare für die Erst-Anforderung und Folge-Anforderungen von T-Rezepten können bei den folgenden Anlaufstellen angefordert werden. Zum Download unter → www.bfarm.de/DE/Bundesopiumstelle/T-Register/_node.html schriftlich beim Bundesinstitut für Arzneimittel…