Kassenärztliche Vereinigung Bayerns (KVB)Ausdruck vom 07.04.2026 10:53 Uhr
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KVB-VA-241212-HMP-LHB-Diagnoseliste-ergaenzt.pdf

icon Langfristiger Heilmittelbedarf – Diagnoseliste ergänzt zum 01.01.2025 12. Dezember 2024 Verordnung Aktuell Langfristiger Heilmittelbedarf – Diagnoseliste ergänzt Der Gemeinsame Bundesausschuss hat beschlossen1, die Diagnoseliste zum 1. Januar 2025 den ICD-10-Code aus dem Bereich der Muskeldystrophie zu ändern. Hintergrund Mit der durch die ICD-10-GM Version 2025 eingeführten neuen 5-Steller bei der Schlüsselnummer G71.0 Muskeldystrophie wird die maligne Muskeldystrophie [Typ Duchenne] von
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Aktualisiert am: 12.12.2024

KVB-FORM-Fachkunde-Nachweis-Polysomnographie.pdf

icon Fachkunde-Nachweis Polysomnographie Kassenärztliche Vereinigung Bayerns CoC Qualitätssicherung Elsenheimerstraße 39 80687 München Fax-Nummer: 089/57093 - 64966 E-Mail-Adresse: VER.CoCQS@kvb.de Anlage zum Antrag auf Genehmigung der kardiorespiratorischen Polysomnographie Bescheinigung der fachlichen Qualifikation nach Abschnitt C § 6 Abs. 1 der Qualitätssicherungsvereinbarung gem. § 135 Abs. 2 SGB V zur Diagnostik und Therapie schlafbezogener Atmungsstörungen (QSV) zur Vorlage bei der KVB Ich
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Aktualisiert am: 05.05.2025

LA-Beschluss-260202-Aufhebung-ZB.pdf

icon Aufhebung von Zulassungsbeschränkungen Bekanntmachung des Landesausschusses der Ärzte und Krankenkassen in Bayern München, 13. Februar 2026 Aufhebung von Zulassungsbeschränkungen Der Landesausschuss fasste am 02.02.2026 folgenden Beschluss: I. Für die nachstehend unter Ziffer II. genannten Planungsbereiche und Arztgruppen wird festgestellt, dass Überversorgung nicht mehr besteht. Die insoweit angeordneten Zulassungsbeschränkungen werden teilweise aufgehoben. II. Der Beschluss erfolgt unter

LA-Beschluss-250130-Aufhebung-ZB.pdf

icon Aufhebung von Zulassungsbeschränkungen Bekanntmachung des Landesausschusses der Ärzte und Krankenkassen in Bayern München, 14. Februar 2025 Aufhebung von Zulassungsbeschränkungen Der Landesausschuss fasste am 30.01.2025 folgenden Beschluss: I. Für die nachstehend unter Ziffer II. genannten Planungsbereiche und Arztgruppen wird festgestellt, dass Überversorgung nicht mehr besteht. Die insoweit angeordneten Zulassungsbeschränkungen werden teilweise aufgehoben. II. Der Beschluss erfolgt unter

KVB-VA-250320-SOP-T-Rezept.pdf

icon …ezogenen T-Rezepte verwenden bzw. unterschreiben. Bezug von T-Rezepten T-Rezepte werden vom Bundesinstitut für Arzneimittel und Medizinprodukte (BfArM) auf Anforderung an die einzelne ärztliche Person gegen Nachweis der ärztlichen Approbation ausgegeben. Die Formulare für die Erst-Anforderung und Folge-Anforderungen von T-Rezepten können bei den folgenden Anlaufstellen angefordert werden. Zum Download unter → www.bfarm.de/DE/Bundesopiumstelle/T-Register/_node.html schriftlich beim Bundesinstitut für Arzneimittel…
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Aktualisiert am: 20.03.2025
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