24.01.2025: Förderung der Weiterbildung weiterer Facharztgruppen gemäß § 75a SGB V (Beschluss: 24.01.2025)
Bekanntmachung der Kassenärztlichen Vereinigung Bayerns München, 24. Januar 2025 Förderung der Weiterbildung weiterer Facharztgruppen nach der Vereinbarung zur Förderung der Weiterbildung gemäß § 75a SGB V Gemäß § 3 Absatz 8 der Vereinbarung zur Förderung der Weiterbildung gemäß § 75a SGB V hat die Kassenärztliche Vereinigung Bayerns (KVB) am 22. März 2024 gemeinsam mit den
Ambulantes Operieren
KBV, GKV-Spitzenverband und Deutsche Krankenhausgesellschaft (DKG) vereinbaren einen bundesweit gültigen Katalog ambulant durchführbarer Operationen und sonstiger stationsersetzender Eingriffe sowie eine einheitliche Vergütung dieser Leistungen. Die Vereinbarung sorgt für einheitliche Rahmenbedinungen und berücksichtigt Qualitätsvoraussetzungen sowie Richtlinien und Beschlüsse des Gemeinsamen Bundesausschusses.
Feststellung der Anzahl der möglichen Zulassungen in nicht überversorgten Planungsbereichen
Bekanntmachung des Landesausschusses der Ärzte und Krankenkassen in Bayern München, 13. Februar 2026 Feststellung der Anzahl der möglichen Zulassungen in nicht überversorgten Planungsbereichen Der Landesausschuss fasste am 02.02.2026 folgenden Beschluss: I. Es wird festgestellt, dass für diejenigen Arztgruppen und Planungsbereiche, für die der Landesausschuss der Ärzte und Krankenkassen in Bayern mit
Aufhebung von Zulassungsbeschränkungen
Bekanntmachung des Landesausschusses der Ärzte und Krankenkassen in Bayern München, 10. Februar 2023 Aufhebungen von Zulassungsbeschränkungen Der Landesausschuss fasste am 31.01.2023 folgenden Beschluss: I. Für die nachstehend unter Ziffer II. genannten Planungsbereiche und Arztgruppen wird festgestellt, dass Überversorgung nicht mehr besteht. Die insoweit angeordneten Zulassungsbeschränkungen werden teilweise aufgehoben. II. Der Beschluss erfolgt
Antrag auf Gewährung eines Zuschusses für die Errichtung einer Zweigpraxis
Kassenärztliche Vereinigung Bayerns Sicherstellung Elsenheimerstr. 39 80687 München Antrag auf Gewährung des Zuschusses zu den Investitionskosten für die Errichtung einer Zweigpraxis gemäß Anhang 1.3 der KVB-Sicherstellungsrichtlinie-Strukturfonds 1. Allgemeine Angaben 1.1 Antragsteller (Vertragsarzt/-psychotherapeut bzw. MVZ-Vertretungsberechtigter) LANR: I__I__I__I__I__I__I__I__I__I Titel
Feststellung der Anzahl der möglichen Zulassungen in nicht überversorgten Planungsbereichen
Bekanntmachung des Landesausschusses der Ärzte und Krankenkassen in Bayern München, 25. August 2023 Feststellung der Anzahl der möglichen Zulassungen in nicht überversorgten Planungsbereichen Der Landesausschuss fasste am 04.08.2023 folgenden Beschluss: I. Es wird festgestellt, dass für diejenigen Arztgruppen und Planungsbereiche, für die der Landesausschuss der Ärzte und Krankenkassen in Bayern mit
Feststellung der Anzahl der möglichen Zulassungen in nicht überversorgten Planungsbereichen
Bekanntmachung des Landesausschusses der Ärzte und Krankenkassen in Bayern München, 22. August 2025 Feststellung der Anzahl der möglichen Zulassungen in nicht überversorgten Planungsbereichen Der Landesausschuss fasste am 08.08.2025 folgenden Beschluss: I. Es wird festgestellt, dass für diejenigen Arztgruppen und Planungsbereiche, für die der Landesausschuss der Ärzte und Krankenkassen in Bayern mit
Feststellung der Anzahl der möglichen Zulassungen in nicht überversorgten Planungsbereichen
Bekanntmachung des Landesausschusses der Ärzte und Krankenkassen in Bayern München, 16. Februar 2024 Feststellung der Anzahl der möglichen Zulassungen in nicht überversorgten Planungsbereichen Der Landesausschuss fasste am 31.01.2024 folgenden Beschluss: I. Es wird festgestellt, dass für diejenigen Arztgruppen und Planungsbereiche, für die der Landesausschuss der Ärzte und Krankenkassen in Bayern mit
Feststellung der Anzahl der möglichen Zulassungen in nicht überversorgten Planungsbereichen
Bekanntmachung des Landesausschusses der Ärzte und Krankenkassen in Bayern München, 16. August 2024 Feststellung der Anzahl der möglichen Zulassungen in nicht überversorgten Planungsbereichen Der Landesausschuss fasste am 02.08.2024 folgenden Beschluss: I. Es wird festgestellt, dass für diejenigen Arztgruppen und Planungsbereiche, für die der Landesausschuss der Ärzte und Krankenkassen in Bayern mit