… können. Alle Praxen und Einrichtungen mit einer TI-Finanzierung über die KVB sollten bereits eArztbrief-fähig sein, da die Anwendung eArztbrief in Verbindung mit KIM schon seit 1. März 2024 für den Erhalt der vollen monatlichen TI-Pauschale mit der Quartals
abrechnung nachzuweisen ist. Fehlt das eArztbrief-Modul in Ihrem Praxisverwaltungssystem (PVS) oder der Nachweis eines KIM-Kontos, reduziert sich die Pauschale um 50 Prozent; fehlt beides, darf gar keine Pauschale ausgezahlt werden. Sie können auch weiterhin…