Kassenärztliche Vereinigung Bayerns (KVB)Ausdruck vom 04.04.2026 15:15 Uhr
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KVB-FORM-Frueherkennungsuntersuchung-Aerzte-Teilnahmeerklaerung-TK-KN-U10-U11-J2.pdf

icon Teilnahmeerklärung Arzt Kassenärztliche Vereinigung Bayerns Qualitätssicherung Elsenheimerstr. 39 80687 München Jetzt online beantragen in MEINE KVB Fax-Nummer: 089/57093 - 64966 E-Mail-Adresse: VER.CoCQS@kvb.de Teilnahmeerklärung zu den Verträgen nach § 140a SGB V zur Durchführung einer Früherkennungsuntersuchung (U10/U11/J2) im Rahmen der Kinder- und Jugendmedizin 1. Allgemeine Angaben Antragsteller (bei angestelltem Arzt ist dies der Arbeitgeber, bei einem im MVZ tätigen Arzt der
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Aktualisiert am: 17.12.2024

KVB-FORM-Labor-Budget-Erklaerung-RiLi-BAEK-Aerzte.pdf

icon Erklärung "RiLi BÄK" - Arzt Kassenärztliche Vereinigung Bayerns Honoraranträge Elsenheimerstraße 39 80687 München Stempel Praxis Budgetierung von speziellen Laboratoriumsuntersuchungen bei „Nicht-Laborärzten“ entsprechend dem Honorarverteilungsmaßstab der Kassenärztlichen Vereinigung Bayerns, Abschnitt E, Anlage 7 Erklärung zur Erfüllung der Anforderungen der Richtlinie der Bundesärztekammer zur Qualitätssicherung laboratoriumsmedizinischer Untersuchungen (RiLi BÄK) BSNR LANR Titel / Name /
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Aktualisiert am: 02.06.2023

LA-Beschluss-240802-Anzahl-ZM-bereits-entsperrte-PB.pdf

icon Feststellung der Anzahl der möglichen Zulassungen in bereits entsperrten Planungsbereichen Bekanntmachung des Landesausschusses der Ärzte und Krankenkassen in Bayern München, 16. August 2024 Feststellung der Anzahl der möglichen Zulassungen in bereits entsperrten Planungsbereichen Der Landesausschuss fasste am 02.08.2024 folgenden Beschluss: I. Es wird festgestellt, dass für die Arztgruppen und Planungsbereiche, für die der Landesausschuss der Ärzte und Krankenkassen in Bayern mit

LA-Beschluss-2401802-Quoten-Psychotherapeuten.pdf

icon Quotenregelung für Psychotherapeuten Bekanntmachung des Landesausschusses der Ärzte und Krankenkassen in Bayern München, 16. August 2024 Feststellung der Anzahl möglicher Zulassungen bzw. Quotenplätze von Ärztlichen Psychotherapeuten, von Fachärzten für Psychosomatische Medizin und Psychotherapie sowie von ausschließlich Kinder und Jugendliche psychotherapeutisch behandelnden Leistungserbringern (Quotenregelungen) Der Landesausschuss fasste am 02.08.2024 folgenden Beschluss: I. Für die

KVB-Infoblatt-NET-Rueckmeldebericht.pdf

icon … bei der Bayerischen Landesarbeitsgemeinschaft (LAG) zuständig. Diese arbeitet auf der Grundlage pseudonymisierter Daten und nimmt eine fachlich-medizinische Bewertung der auffälligen Auswertungsergebnisse vor. Beigefügt sind auch die entsprechenden Formulare. Sollten Sie inhaltliche Fragen haben, übermitteln Sie uns diese bitte an qs-net@lag-by.de. Die Ansprechpartner finden Sie unter folgendem Link: https://lag-by.de/ lag-bayern/team/. Schulungsvideos zu QS NET und allgemeine Themen finden Sie unter…

Zulassung

icon Die Zulassung zur vertragsärztlichen Versorgung ist der erste Schritt auf dem Weg in die Niederlassung. Nur zugelassene Ärzt:innen und Psychotherapeut:innen dürfen gesetzlich krankenversicherte Patient:innen ambulant behandeln und Leistungen über die gesetzliche Krankenversicherung abrechnen. Zulassung, Ermächtigung Vertragsärztin/-arzt werden Ermächtigungsantrag stellen Pflichten für Praxisführende Patenprogramm für Einsteiger:innen Kompaktinfos für Einsteiger:innen Fünftes Buch des
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Aktualisiert am: 01.04.2026

LA-Beschluss-250130-Quoten-Psychotherapeuten.pdf

icon Quotenregelung für Psychotherapeuten Bekanntmachung des Landesausschusses der Ärzte und Krankenkassen in Bayern München, 14. Februar 2025 Feststellung der Anzahl möglicher Zulassungen bzw. Quotenplätze von Ärztlichen Psychotherapeuten, von Fachärzten für Psychosomatische Medizin und Psychotherapie sowie von ausschließlich Kinder und Jugendliche psychotherapeutisch behandelnden Leistungserbringern (Quotenregelungen) Der Landesausschuss fasste am 30.01.2025 folgenden Beschluss: I. Für die

KVB-RQ-Richtlinie-Foerderung-Praktisches-Jahr.pdf

icon Richtlinie PJ-Förderung Seite 1 von 6 Richtlinie der Kassenärztlichen Vereinigung Bayerns zur Förderung der Medizinstudierenden im Rahmen des Praktischen Jahres für den Ausbildungsabschnitt Allgemeinmedizin gemäß Teil 3 Abschnitt B I. der KVB-Sicherstellungsrichtlinie-Strukturfonds (PJ-Medizinstudierende-RiLi) Beschluss des Vorstandes vom 23.07.2024 in Kraft getreten am 03.08.2024 (Bayerischer Staatsanzeiger Nr. 31 vom 02.08.2024) I. Anforderungen für eine weitere Fördermaßnahme
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Aktualisiert am: 02.08.2024
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