Qualitätssicherung Sektorenübergreifende Qualitätssicherung
Die einrichtungs- und sektorenübergreifende Qualitätssicherung (sQS) hat das Ziel, die Qualität der medizinischen Versorgung über die Sektorengrenze ambulant-stationär hinweg zu erfassen und zu bewerten.
Behandlungsverläufe können über verschiedene daran beteiligte Leistungserbringer und größere Zeiträume hinweg betrachtet werden.
Die Durchführung der einrichtungs- und sektorenübergreifenden Qualitätssicherungsverfahren in Bayern obliegt der Landesarbeitsgemeinschaft Bayerns, bei der neben der KVB, der Kassenzahnärztlichen Vereinigung Bayerns, der Bayerischen Krankenhausgesellschaft auch die bayerischen Krankenkassen beteiligt sind.
Die Datenannahme für Vertragsärzte erfolgt bei allen einrichtungs- und sektorenübergreifenden Verfahren durch die Datenannahmestelle der KVB.
Weitere Funktionen und Services der KVB
- Bereitstellung der Rückmeldeberichte über "Meine KVB"
- Aufforderung im Auftrag der LAG zur Teilnahme an einem möglichen Stellungnahmeverfahren aufgrund von rechnerischen Auffälligkeiten in Ihrer Dokumentation
- Mitteilung über das Ergebnis eines möglichen Stellungnahmeverfahrens auf Grundlage der Beurteilung der zuständigen Fachkommission und Bestätigung durch das Lenkungsgremium der LAG
- Inhaltliche und technische Beratung für Vertragsärzte rund um Datenannahme, Auswertung, Rückmeldeberichte und Stellungnahmeverfahren
Datenannahmestelle der KVB
KVB-Beratung eTec-Support
Fragen zu sQS-Verfahren und zum QS-Portal
Sektorübergreifende Verfahren
- Perkutane Koronarintervention und Koronarangiographie (seit 2016)
- Vermeidung nosokomialer Infektionen - postoperative Wundinfektionen (seit 2017)
- Nierenersatztherapie bei chronischem Nierenversagen (seit 2020)
In G-BA-Planung:
- Ambulante Psychotherapie
- Schizophrenie
- Lokal begrenztes Prostatakarzinom
SQS-Verfahren Nierenersatztherapie bei chronischem Nierenversagen
Der G-BA hat am 18.12.2025 beschlossen, das Modul Dialyse im Verfahren QS NET für die Erfassungsjahre 2026 und 2027 auszusetzen, um einzelne Indikatoren zu überarbeiten und die Berechnung der Datengrundlage zu überprüfen.
Die Fallbezogene Dokumentation und Sozialdatenlieferung pausieren für die Jahre 2026 und 2027.
Die Dokumentation und Datenübertragung an die Datenannahmestelle der KVB entfällt für die beiden Jahre vollständig.
Quartalsweise Rückmeldeberichte stehen in "Meine KVB" zur Verfügung:
- ab 15. Juli für 1. Quartal
- ab 30. September für 1. und 2. Quartal
- ab 31. Dezember für 1., 2. und 3. Quartal
- ab 31. Mai für 1., 2., 3. und 4. Quartal und Gesamtauswertung des vollständigen Erfassungsjahres
Die LAG Bayern kann wegen rechnerischer Auffälligkeiten in den Rückmeldeberichten ein Stellungnahmeverfahren einleiten.
Die Falldokumentation erhebt Daten zum Behandlungsverlauf der unterschiedlichen Blutreinigungsverfahren (Hämodialyse, Hämodiafiltration, Hämofiltration und Peritonealdialyse) in ambulanten und teilstationären Einrichtungen.
Die aus den Angaben der Falldokumentation abgeleiteten Qualitätsindikatoren betrachten neben den Erfolgs- und Komplikationsraten auch die mit diesen Verfahren verbundenen Prozesse, um Patienten mit chronischer Niereninsuffizienz in Kooperation mit den Transplantationszentren optimal zu betreuen.
Dokumentationspflicht
Die Verpflichtung betrifft alle Ärzte, die Dialysen zur Behandlung des chronischen Nierenversagens durchführen. Zudem können Ärzte, die in einer Dialyseeinrichtung angestellt tätig sind, an der Dokumentation von Qualitätssicherungsdaten beteiligt sein.
Dokumentationspflichtig sind alle Patienten, die aufgrund einer chronischen Niereninsuffizienz dialysiert werden. Ausgenommen sind Akut- oder Kurzzeitdialysen. Erst nachdem mindestens über ein Quartal hinweg die regelmäßige Behandlung stattgefunden hat, werden die Daten für das Verfahren QS NET ausgewertet.
Datenlieferfristen
Die Dokumentationsbögen (Formular s.u.) sollen möglichst quartalsweise spätestens zu folgenden Einreichungsfristen übermittelt werden:
- 1. Quartal: Einreichung bis 15. Mai
- 2. Quartal: Einreichung bis 15. August
- 3. Quartal: Einreichung bis 15. November
- 4. Quartal: Einreichung bis 28. Februar des Folgejahres
Datenübertragung
Anleitung zur Datenübertragung an die Datenannahmestelle der KVB siehe unten
Ausfüllhinweise
Das Antwortfeld "unbekannt" detektiert eine mindere Datenqualität. Folgende Angaben sollten daher möglichst selten in der Dokumentation vorkommen
- Beginn der Dialysetherapie (Datum der Erstdialyse) unbekannt
- Datum der Nierentransplantation unbekannt
- Körpergewicht nach der Dialysebehandlung unbekannt
- Ende wesentliches Ereignis (noch) unbekannt
Informieren der Patienten
Es ist keine aktive Zustimmung der Patienten zur Datenerhebung erforderlich. Sie sollten diese jedoch über die Datenerhebung informieren.
Tipp: Nutzen Sie dazu die G-BA-Patientenmerkblätter (s.u.)
Der G-BA beschließt bis zum 31. Dezember 2025 Regelungen zur fehlenden Dokumentation der Datensätze. Für das Startjahr 2020 und die vollständigen Erfassungsjahre 2021 bis 2025 des Verfahrens werden keine Vergütungsabschläge erhoben.
Die Patientenperspektive soll künftig als weitere Datenquelle zur Beurteilung der Qualität medizinischer Leistungen dienen.
Voraussichtlich wird die Patientenbefragung Nierenersatztherapie bei chronischem Nierenversagen die zweite Patientenbefragung sein, die in einem Verfahren der sektorenübergreifenden Qualitätssicherung starten wird. Der konkrete Starttermin ist noch nicht benannt.
Abschlussbericht des IQTIG zur Patientenbefragung
Die Erstellung und Veröffentlichung der Spezifikation des IQTIG für die Softwarenanbieter und Datenannahmestellen sowie die Erweiterung der themenspezifischen Bestimmungen der DeQS-Richtlinie um Inhalte der Patientenbefragung mit verbindlichen Vorgaben stehen noch aus.
Sozialdaten der Krankenkassen werden ausgewertet, um Langzeitergebnisse betrachten zu können. Es werden Komplikationen, die zu einer Krankenhauseinweisung führen, sowie 1- 2-, 3-, 5- und 10-Jahresüberlebensraten nach Beginn der Dialyse ausgewertet.
Ihre Auswertungsergebnisse stehen Ihnen in Ihren Rückmeldeberichten zur Verfügung.
SQS-Verfahren Perkutane Koronarintervention und Koronarangiographie
Der Bewertungsausschuss hat am 11.11.2025 den Hybrid-DRG-Katalog für das Jahr 2026 festgelegt. Dieser wurde im Vergleich zum Vorjahr um mehrere Leistungen ergänzt, darunter auch um Indexeingriffe aus dem SQS Verfahren PCI.
Für das Erfassungsjahr 2026 ist nur eine manuelle Auslösung der Dokumentation möglich.
Hierzu empfehlen wir Ihnen, mit ihrem Softwareanbieter Kontakt aufzunehmen, ob dieser eine manuelle Auslösung gewährleisten kann.
Detail zur neuen Auslösung der Dokumentation entnehmen Sie bitte dem Schreiben des IQTIG → Bitte Link zum beigefügten Schreiben einfügen.
Die Datenübertragung erfolgt wie bisher an die Datenannahmestelle der KVB.
Die Aufgaben der Datenannahmestellen bleiben unverändert. Die kollektivvertraglich tätigen Vertragsärztinnen und Vertragsärzte übermitteln die erhobenen Daten an die zuständige KV.
Quartalsweise Rückmeldeberichte stehen in "Meine KVB" zur Verfügung:
- ab 15. Juli für 1. Quartal
- ab 30. September für 1. und 2. Quartal
- ab 31. Dezember für 1., 2. und 3. Quartal
- ab 31. Mai für 1., 2., 3. und 4. Quartal und Gesamtauswertung des vollständigen Erfassungsjahres
Die LAG Bayern kann wegen rechnerischer Auffälligkeiten in den Rückmeldeberichten ein Stellungnahmeverfahren einleiten.
Die Falldokumentation erhebt Daten zum Behandlungsverlauf in ambulanten und stationären Einrichtungen.
Die aus den Angaben der Falldokumentation abgeleiteten Qualitätsindikatoren betrachten neben den Erfolgs- und Komplikationsraten auch die mit diesen Eingriffen verbundenen Prozesse und ob die Indikation entsprechend der Leitlinien der Fachgesellschaften gestellt wurde.
Dokumentationspflicht
Dokumentationspflichtig sind Koronarangiographien und/oder Perkutane Koronarinterventionen bei Patienten ab 18 Jahren, die GKV-versichert sind.
Dokumentationsbogen siehe unten
Datenlieferfristen
Die Dokumentationsbögen sollen möglichst quartalsweise spätestens zu folgenden Einreichungsfristen übermittelt werden:
- 1. Quartal: Einreichung bis 15. Mai
- 2. Quartal: Einreichung bis 15. August
- 3. Quartal: Einreichung bis 15. November
- 4. Quartal: Einreichung bis 28. Februar des Folgejahres
- Korrekturen: Einreichung bis 15. März des Folgejahres
Datenübertragung
Anleitung zur Datenübertragung an die Datenannahmestelle der KVB siehe unten
Ausfüllhinweise
Das Antwortfeld "unbekannt" detektiert eine mindere Datenqualität. Folgende Angaben sollten daher möglichst selten in der Dokumentation vorkommen
- für die "Ejektionsfraktion unter 40 %" die Antwort "unbekannt"
- für die "führende Indikation für diese Koronarangiographie" die Antwort "sonstige"
- für den "Zustand nach koronarer Bypass-OP" die Antwort "unbekannt"
- für den "Kreatininwert i. S. unbekannt" die Antwort "ja" (Der Kreatininwert darf unbekannt sein, wenn bei der Frage nach der "Dringlichkeit der Prozedur" die Antwort "notfallmäßig" angegeben wird.)
Detaillierte Ausfüllhinweise für jedes Datenfeld siehe unten
Patienten informieren
Es ist keine aktive Zustimmung der Patienten zur Datenerhebung erforderlich. Sie sollten diese jedoch über die Datenerhebung informieren.
Tipp: Nutzen Sie dazu die G-BA-Patientenmerkblätter (s.u.)
Die Abrechnung der Datenerfassung, Dokumentation und Datenübermittlung erfolgt seit 1. Oktober 2016 über die GOP 34291 ("Herzkatheteruntersuchung mit Koronarangiographie"). Der fakultative Leistungsinhalt der GOP wurde um die Maßnahmen der Qualitätssicherung sowie um ein Aufklärungsgespräch erweitert. Die Bewertung wurde um 92 Punkte erhöht.
Zusätzlich wurde die Kostenpauschale 40306 in den EBM aufgenommen. Sie beinhaltet alle Kosten, die im Zusammenhang mit der Datenerfassung, Dokumentation und Datenübermittlung entsprechend der GOP 34291 entstehen. Hierzu gehören sämtliche Kosten für die EDV-technische Ausstattung und Verarbeitung (Dokumentationssoftware einschließlich deren Einrichtung, Updates, Export). Die Kostenpauschale ist mit 2,50 € bewertet.
Der G-BA beschließt bis zum 31. Dezember 2025 Regelungen zur fehlenden Dokumentation der Datensätze. Für die Erfassungsjahre 2016 bis 2025 des Verfahrens werden keine Vergütungsabschläge erhoben.
Die Patientenperspektive soll künftig als weitere Datenquelle zur Beurteilung der Qualität medizinischer Leistungen dienen.
Die Patientenbefragung wird erstmals im Verfahren QS PCI seit 1. Juli 2022 über einen Zeitraum von viereinhalb Jahren erprobt. Die Teilnahme an der Erprobungsphase bis zum 31. Dezember 2026 ist verpflichtend für alle Leistungserbringer, die im Verfahren QS-PCI dokumentationspflichtig sind.
Dokumentationspflicht
Die Dokumentationspflicht besteht für alle volljährigen Patienten, für die eine ambulante oder belegärztliche Perkutane Koronarintervention und/oder Koronarangiographie erbracht und abgerechnet wurde.
Dokumentationsinhalte
Die Adress- und Behandlungsdaten, sprich die Adresse und die genaue Art des Eingriffs sind verschlüsselt bereitzustellen.
Musterbogen zur Darstellung der Dokumentationsinhalte siehe unten
Datenlieferfristen
Die Datenübermittlung erfolgt monatlich nach Ende des Monats, in welchem der Patienten entlassen wurde, bis spätestens zum 7. Tag des Folgemonats. Anschließend gibt es eine monatliche Korrekturfrist von weiteren sieben Tagen.
Datenübertragung
Der Weg der Datenübermittlung erfolgt analog zur bekannten Datenübermittlung (Erfassung der Daten im Praxisverwaltungssystem und elektronische Übermittlung der erstellten Exportdateien fristgerecht an die Datenannahmestelle der KVB) wie bei der Falldokumentation.
Teilnahme der Patienten
- Die Teilnahme an der schriftlichen und anonymen Befragung ist für Patienten freiwillig. Gefragt wird nach dem Kommunikationsverhalten, den getätigten Empfehlungen und Informationen sowie dem Behandlungsablauf.
- Je nach Art der Behandlung können die Patienten einen der drei Fragebögen (s.u.) von der Versendestelle Patientenbefragung zugeschickt bekommen.
Patienten informieren
Die Teilnahmebereitschaft hängt erfahrungsgemäß vom rechtzeitigen Informieren der Patienten ab. Kündigen Sie daher die Befragung vorher an.
Tipp: Nutzen Sie die G-BA-Patientenmerkblätter s.u.
IQTIG-Kontaktstelle für Patientenfragen
patientenbefragung-pci(at)iqtig.org
Erprobung
Bis zum 31. Dezember 2026 läuft die Erprobung. Das bedeutet für Sie:
- Ein Stellungnahmeverfahren ist regulär erst ab dem zweiten vollständigen Erfassungsjahr im Jahr 2024 vorgesehen. Bei besonders auffälligen Ergebnissen oder zu Evaluationszwecken kann von diesen Vorgaben abgewichen werden und die zuständigen Fachkommissionen auf Landesebene können Stellungnahmen von rechnerisch auffälligen Leistungserbringer einholen.
Sozialdaten der Krankenkassen werden ausgewertet, um Langzeitergebnisse betrachten zu können. Es werden Komplikationen innerhalb von sieben Tagen sowie die 30-Tage- und 1-Jahres-Sterblichkeit bei PCI ausgewertet.
Ihre Auswertungsergebnisse stehen Ihnen in Ihren Rückmeldeberichten zur Verfügung.
SQS-Verfahren Nosokomiale Infektionen, postoperative Wundinfektionen
Der G-BA hat am 18.12.2025 beschlossen, die Erprobung des Verfahrens zu beenden und es nicht weiter fortzuführen.
Die Dokumentation für das Erfassungsjahr 2025 entfällt.
Die Datenlieferfrist für die einrichtungsbezogene Dokumentation endet rückwirkend zum 28. Februar 2025. Die Dokumentation im Jahr 2026 für das Erfassungsjahr 2025 entfällt vollständig.
Das Webportal zur Dokumentation wurde technisch so angepasst, dass Sie nicht mehr dokumentieren können. Zudem erscheint ein Hinweis, dass das Verfahren beendet ist und die Dokumentationspflicht nicht mehr besteht.
Alle laufenden QS-Maßnahmen werden eingestellt. Es werden keine Stellungnahmeverfahren im Jahr 2026 durchgeführt.
Da das Thema der nosokomialen Infektionen im G-BA weiterhin als wichtig erachtet wird, prüft der G-BA fachlich zusammen mit dem IQTIG weitere Optionen zur Berücksichtigung der hygienebezogenen Qualitätssicherung und erteilt bei Bedarf entsprechende Aufträge.
Mitgliederportal "Meine KVB"
Über das KVB-Mitgliederportal können Sie in Ihrer Praxis und von außerhalb verschiedene Online-Services der KVB nutzen.