Kassenärztliche Vereinigung Bayerns (KVB)Ausdruck vom 08.12.2024 11:41 Uhr
Niederlassen als Nervenärztin oder Nervenarzt
Hier finden Sie als Fachärztin/-arzt für Nervenheilkunde regionale Niederlassungsmöglichkeiten, die von der KVB finanziell gefördert werden. Unsere Berater:innen aus der Region helfen Ihnen gerne weiter.
Schwandorf
In der Großen Kreisstadt Schwandorf kann man so einiges entdecken. Doch nicht nur die Highlights wie das Schwandorfer Felsenkeller-Labyrinth oder die umliegenden Seen sorgen bei Gästen und Einheimischen regelmäßig für Staunen, auch die vielen kleinen Sehenswürdigkeiten und Kleinode sind einen Besuch wert.
- Zuschuss zur Niederlassung bzw. Praxisnachbesetzung bis zu 60.000 Euro
- Zuschuss zur Errichtung einer Zweigpraxis bis zu 15.000 Euro
- Zuschuss zur Anstellung eines Nervenarztes bis zu 4.000 Euro/Quartal
- Zuschuss zu den Investitionskosten im Rahmen der Anstellung eines Nervenarztes bis zu 15.000 Euro
- Zuschuss zur Beschäftigung einer Assistentin bis zu 3.500 Euro
- Zuschuss zur Fortführung der Praxis über das 63. Lebensjahr bis zu 4.500 Euro/Quartal
- Zuschuss zur Beschäftigung eines Weiterbildungsassistenten bis zu 2.700 Euro/Monat
Gemeinden im Planungsbereich:
Altendorf, Bodenwöhr, Bruck i.d. OPf., Burglengenfeld, Dieterskirchen, Fensterbach, Gleiritsch, Guteneck, Maxhütte-Haidhof, Nabburg, Neukirchen-Balbini, Neunburg vorm Wald, Niedermurach, Nittenau, Oberviechtach, Pfreimd, Schmidgaden, Schönsee, Schwandorf, Schwarzach b. Nabburg, Schwarzenfeld, Schwarzhofen, Stadlern, Steinberg am See, Stulln, Teublitz, Thanstein, Trausnitz, Wackersdorf, Weiding, Wemberg-Köblitz, Winklarn
Weitere Informationen:
Rhön-Grabfeld
Der Landkreis Rhön-Grabfeld liegt am nördlichsten Ende des Freistaates Bayern in Unterfranken. Sommer wie Winter begeistert die Landschaft ihre Bewohner und lädt zur aktiven Freizeitgestaltung ein.
- Zuschuss zur Niederlassung bzw. Praxisnachbesetzung bis zu 60.000 Euro
- Zuschuss zur Errichtung einer Zweigpraxis bis zu 15.000 Euro
- Zuschuss zur Anstellung eines Nervenarztes bis zu 4.000 Euro/Quartal
- Zuschuss zu den Investitionskosten im Rahmen der Anstellung eines Nervenarztes bis zu 15.000 Euro
- Zuschuss zur Beschäftigung einer Assistentin bis zu 3.500 Euro
- Zuschuss zur Fortführung der Praxis über das 63. Lebensjahr bis zu 4.500 Euro/Quartal
- Zuschuss zur Beschäftigung eines Weiterbildungsassistenten bis zu 2.700 Euro/Monat
Gemeinden im Landkreis:
Unsleben, Burglauer, Bad Neustadt a.d.Saale, Schönau a.d.Brend, Heustreu, Hollstadt, Niederlauer, Wollbach,, Hohenroth, Bischofsheim a.d.Rhön, Bastheim, Rödelmaier, Hendungen, Nordheim v.d.Rhön, Stockheim, Hausen, Sondheim v.d.Rhön, Willmars, Mellrichstadt, Oberstreu, Fladungen, Ostheim v.d.Rhön, Höchheim, Sulzdorf a.d.Lederhecke, Trappstadt, Wülfershausen a.d.Saale, Aubstadt, Sulzfeld, Großbardorf, Großeibstadt, Herbstadt, Saal a.d.Saale, Bad Königshofen i.Grabfeld, Oberelsbach, Salz, Strahlungen und Sandberg.
Weitere Informationen:
Weitere Niederlassungsmöglichkeiten
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