Auslandsstudium Infos für Studierende im Ausland und ausländische Ärzte
Medizinstudierende im Ausland
Sie studieren außerhalb Deutschlands Humanmedizin, möchten nach Ihrem Abschluss in Deutschland bzw. in Bayern praktizieren und davor im Rahmen einer Famulatur oder eines PJ-Tertials mögliche Tätigkeitsbereiche in der ambulanten Versorgung kennenlernen?
Welche KVB-Förderprogramme kann ich nutzen?
Ich studiere im Ausland Humanmedizin. Eine ambulante Famulatur bzw. ein ambulantes PJ-Tertial möchte ich in Bayern absolvieren.
Kann ich von den KVB-Förderprogrammen "FamuLAND" bzw. "PraktischesJA" profitieren?
- Nein, gegenwärtig stehen beide Förderprogramme leider nur Studierenden deutscher Hochschulen offen.
- Ein Ausbau der Förderprogramme, sodass auch die Famulaturen bzw. PJ-Tertiale Studierender ausländischer Hochschulen gefördert werden können, wird von der KVB geprüft.
Ich möchte nach Abschluss meines Studiums der Humanmedizin im Ausland meine Facharztweiterbildung in Deutschland absolvieren.
Kann ich hierbei von den Förderprogrammen der KVB profitieren?
- Ja, denn für die Weiterbildungsförderungen ist nur relevant, dass eine ärztliche Approbation nach deutschem Recht vorliegt, Sie Ihre Weiterbildung im ambulanten Bereich absolvieren und weitere Förderkriterien erfüllen.
Mehr zu den Weiterbildungsförderungen
Ärzte aus dem Ausland
Sie sind Ärztin oder Arzt, haben Ihren Abschluss außerhalb Deutschlands erlangt und möchten nun in Deutschland bzw. in Bayern ärztlich tätig werden?
Anerkennung eines ausländischen Abschlusses
Ich bin Arzt und habe meinen Berufsabschluss in einem EU-, EWR-Staat oder der Schweiz erlangt. Ich möchte in Deutschland als Arzt praktizieren. Wie gehe ich vor?
- Sie müssen deutsche Fachsprachenkenntnisse nachweisen. Dies geht in der Regel mittels eines Fachsprachentests. Informationen zum Fachsprachentest bietet beispielsweise die Bayerische Landesärztekammer (BLÄK).
- Die Anerkennung Ihres Abschlusses läuft automatisiert ab. Die Regierung von Oberbayern teilt dazu online mit, wie das Verfahren abläuft und welche Nachweise benötigt werden.
Ich bin Ärztin bzw. Arzt und habe meinen Berufsabschluss im Ausland (Drittstaat, also nicht EU/EWR-Staat/Schweiz) erlangt. Ich möchte in Deutschland praktizieren. Wie gehe ich vor?
- Der Nachweis von Fachsprachenkenntnissen, in der Regel erbracht über einen Fachsprachentest, ist Grundvoraussetzung für ärztliche Tätigkeit in Deutschland. Informationen zum Fachsprachentest bietet beispeilsweise die Bayerische Landesärztekammer (BLÄK).
- Sie haben die Möglichkeit, bereits vor Erhalt der Approbation mit einer Berufserlaubnis eingeschränkt ärztlich tätig zu sein. Eine Auflistung aller Voraussetzungen des Anerkennungsprozesses für Ärzte aus Drittstaaten stellt die Regierung von Oberbayern sowohl für die Berufserlaubnis als auch für die Approbation online zur Verfügung.
Working as a doctor in germany: Useful informations in english concerning the recognition procedure of foreign doctor diplomas.
- Which documents have to be provided, what kind of proof of german language skills is needed and what else is helpful to know? The Federal Ministry of Education and Research has a Website adressing such questions.
- Beyond that, the federal government does also provide a variety of helpful informations for doctors from foreign countries at make-it-in-germany.com.