Kassenärztliche Vereinigung Bayerns (KVB)Ausdruck vom 13.10.2024 16:31 Uhr

Es gibt viele Möglichkeiten, als Ärztin/Arzt oder Psychotherapeut:in an der vertragsärztlichen Versorgung in Bayern teilzunehmen. Hier finden Sie Basisinfos zu den verschiedenen Optionen und Kooperationsformen.

Wir beraten Sie gerne, welcher Praxisstart für Sie genau der richtige ist und begleiten Sie auf Ihrem Weg in die Niederlassung.

Fragen Sie unsere Berater:innen Praxisführung!

Mehr Verantwortung, aber auch mehr Freiheit

In Ihrer eigenen Praxis bestimmen Sie Ihre Arbeitsabläufe, Sprechstundenzeiten und Ihren Urlaub selbst. Sie sind wirtschaftlich unabhängig, tragen aber auch die Kosten für Personal, Räumlichkeiten und Geräte allein.

Einzelpraxis heißt aber nicht Einzelkampf: Schließen Sie sich mit Vertragsmediziner:innen verschiedener Fachrichtungen zu einem Praxisnetz zusammen, in dem Sie sich fachlich und persönlich austauschen.

Oder Sie kooperieren mit Kolleg:innen, zum Beispiel in Form einer Praxisgemeinschaft. Und Sie können mit einem hälftigen Versorgungsauftrag auch „in Teilzeit" an der ambulanten Versorgung teilnehmen.

Eigene:r Chef:in sein ...

Einzelpraxis
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Gemeinsame Abrechnung, gemeinsamer Patientenstamm – eigenverantwortliches Arbeiten

In einer Gemeinschaftspraxis – auch Berufsausübungsgemeinschaft (BAG) genannt – teilen sich niedergelassene Ärztinnen und Ärzte nicht nur Praxisräume, Geräte und Personal, sondern behandeln die Patient:innen zusammen und rechnen Leistungen auch gemeinsam ab.

Trotz dieser wirtschaftlichen und organisatorischen Einheit arbeiten Sie auch in einer Gemeinschaftspraxis eigenverantwortlich und medizinisch unabhängig.

Gemeinsam statt einsam

Gemeinschaftspraxis
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Keine finanziellen Investitionen, regelmäßiges Gehalt

Für den „sanften" Einstieg in die ambulante Versorgung eignen sich sehr gut die Anstellung bei einer/m Vertragsärztin/-arzt oder bei einem Medizinischen Versorgungszentrum (MVZ).

Dabei muss die/der anstellende Ärztin/Arzt nicht zwingend in derselben Fachgruppe wie Sie tätig sein. Auch gibt es unterschiedliche Arbeitszeitmodelle und Teilzeitlösungen. Außerdem gelten allgemeine gesetzliche Regelungen zu Mutterschutz, Elternzeit oder Elterngeld. Mehr Infos bekommen Sie im KVB-Seminar Anstellung - Basics für ärztlich & psychotherapeutisch Tätige.

Eine weitere Option für den Weg in die Niederlassung mit Praxisübernahme nach zwei Jahren ist die Eigeneinrichtung.

Sicheres Gehalt, keine Investitionen

Anstellung als Ärztin/Arzt
 
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Einstieg in die Niederlassung mit einer Eigeneinrichtung

Das Eigeneinrichtungskonzept der KVB sieht vor, Ärztinnen und Ärzten mit einer übergangsweise von der KV geführten Praxis in die eigene Niederlassung zu helfen. Das bedeutet, während der Praxisaufbauphase sind die Ärzte bei der KVB angestellt.

Nach in der Regel zwei Jahren soll die Praxis übernommen und in eigener Niederlassung weitergeführt werden.

Die Vorteile für niederlassungswillige Ärzt:innen:

  • keine hohen Anfangsinvestitionen
  • kein wirtschaftliches Risiko während des Praxisaufbaus
  • unmittelbare Unterstützung beim Aufbau der Praxisprozesse
  • minimierter bürokratischer Aufwand

 

Fragen? Unsere Berater:innen Praxisführung helfen gerne weiter!

Mehr Flexibilität durch Kooperation

Job-Sharing ist ein Ausnahmemodell für Kooperation und Einstieg trotz bestehender Niederlassungssperren: Ein/e zugelassene/r Vertragsmediziner:in bzw. -psychotherapeut:in teilt ihren/seinen Versorgungsauftrag im Rahmen einer Gemeinschaftspraxisbildung oder einer Anstellung mit Ihnen.

Ressourcen wie Räume, Geräte und Personal nutzen Sie gemeinsam. Dieses Modell kann besonders attraktiv sein, wenn Sie Ihren Arbeitsalltag zeitlich flexibel gestalten möchten und sich die/der bisherige Praxisinhaber:in mittelfristig zurückziehen möchte.

Zwei Mediziner:innen = eine Stelle

Job-Sharing
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Getrennte Abrechnung, getrennter Patientenstamm. Gemeinsame Nutzung von Ressourcen

Ressourcen gemeinsam nutzen, medizinisch und wirtschaftlich eigenständig arbeiten: In einer Praxisgemeinschaft schließen Sie sich mit mehreren Mediziner:innen zusammen – wahlweise mit gleichen oder unterschiedlichen Fachgebieten.

Praxisräume, medizinische Geräte und Fachpersonal werden gemeinsam genutzt. Im Unterschied zur Gemeinschaftspraxis führt in der Praxisgemeinschaft jeder seinen eigenen Patientenstamm; abgerechnet wird ebenfalls getrennt.

Ressourcen teilen, eigenständig arbeiten

Praxisgemeinschaft
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Medizinische Versorgungszentren (MVZ) sind ärztlich geleitete Einrichtungen, in denen Sie als Vertragsärztin oder angestellter Arzt tätig werden können. Neben fachübergreifenden Zentren gibt es auch fachgleiche, also beispielsweise reine Hausarzt-MVZ. Flexible Beschäftigungsmodelle und Planungssicherheit ermöglichen eine gute Work-Life-Balance.

Sie können das Angestelltenverhältnis auch gut als Vorbereitung auf die eigene Freiberuflichkeit nutzen. Eine weitere Option für den Einstieg in die Niederlassung ist eine Eigeneinrichtung.

Synergieeffekte durch Kooperation

Medizinisches Versorgungszentrum (MVZ)

Das richtige Niederlassungsmodell gefunden – und jetzt?

Sie haben sich für ein Niederlassungsmodell entschieden? Dann folgt im nächsten Schritt die Zulassung zur Teilnahme an der vertragsärztlichen Versorgung.

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