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KVB-Berater beantworten Fragen zur
Online-Service für die Vermittlung von Praxen und Stellen in Bayern
Bereitschaftsdienst
Informationen, rechtliche Grundlagen und Antragsformulare, die für den Neubeginn bzw. eine veränderte Praxistätigkeit benötigt werden
Den Ärztlichen Bereitschaftsdienst erreichen Sie kostenfrei unter
116117
Der Ärztliche Bereitschaftsdienst in Ihrer Region
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Studium
Lernen Sie die Tätigkeit als niedergelassener Arzt kennen und profitieren Sie gleichzeitig von einer finanziellen Förderung. Mit unserem Programm "FamuLAND – die KVB-Förderung für Medizinstudierende" unterstützen wir Famulaturen in ländlichen Gebieten Bayerns.
Sie planen im Wintersemester 2018/2019 eine Famulatur in einem ländlichen Gebiet in der Oberpfalz? Gerne unterstützen wir Sie dabei mit bis zu 850 Euro. Bitte prüfen Sie, ob Sie alle Fördervoraussetzungen erfüllen (vgl. Dokument "Erläuterungen und Fördervoraussetzungen" im Kästchen rechts unter "Förderung beantragen") Wir freuen uns auf Ihre Bewerbung (vgl. Dokument "Antrag Förderung Famulatur" ebenfalls im grauen Kästchen).
In allen anderen Regierungsbezirken sind für das Wintersemester 2018/2019 bereits alle Plätze vergeben. Wir bitten Sie, sich dafür nicht mehr zu bewerben, wir führen keine Warteliste.
Medizinstudierende aus dem gesamten Bundesgebiet, die eine Famulatur (30 Tage) in einer Praxis im "ländlichen Raum" Bayerns (s.u.) absolvieren.
Der Antrag kann frühestens zwei Kalendermonate vor dem ersten Tag der durch die Universität Bayern e.V. festgelegten vorlesungsfreien Zeit an bayerischen Universitäten gestellt werden. Das bedeutet:
Den Antrag finden Sie stets ab Beginn des jeweiligen Bewerbungszeitraumes 09:00 Uhr und solange noch Förderplätze verfügbar sind auf unserer Homepage in der Rubrik Nachwuchs/Studium/Famulaturförderung rechts im Kästchen unter "Förderung beantragen" als PDF zum Download. Bitte prüfen Sie in Ihrem eigenen Interesse vor Antragsstellung,
Rechtsgrundlage der Förderung ist die Sicherstellungsrichtlinie der Kassenärztlichen Vereinigung Bayerns (Teil 2 Abschnitt B Ziffer IV - Famulaturförderung), aus der sich die Fördervoraussetzungen ergeben.
Basisförderung: Sie erhalten 500 Euro Basisförderung für eine erfolgreich und den hier beschriebenen FamuLAND-Fördervoraussetzungen entsprechend absolvierte Famulatur in einem ländlichen Gebiet Bayerns.
Mögliche Zuschläge: Wenn sich Ihre gastgebende Praxis in einem Gebiet befindet, in dem für die jeweilige Fachgruppe eine so genannte "drohende Unterversorgung" oder "Unterversorgung" offiziell durch den sogenannten Landesausschuss festgestellt wurde, kommen weitere 100 Euro bzw. 200 Euro hinzu. Hier können Sie sich bereits vorab informieren, ob die Praxis, in der Sie Ihre Famulatur absolvieren möchten, in einem Gebiet der "(drohenden) Unterversorgung" in der jeweiligen Facharztgruppe liegt:
Ist der Praxisstandort mehr als 60 Fahrtkilometer vom nächsten Universitätsstandort für Humanmedizin (Augsburg zählt bereits als Universitätsstandort) entfernt, gibt es zudem einen Entfernungszuschlag von 150 €.
Gesamtförderung: Die Gesamtförderung kann sich also auf maximal 850 € addieren. Das Geld wird – nach bewilligtem Antrag – direkt an Sie als Famulus ausbezahlt. Sofern Sie alle Förderkriterien erfüllen, Ihren Antrag im Bewerbungszeitraum eingereicht haben und noch Förderplätze verfügbar sind, berechnen und überweisen wir Ihnen die Summe der Gesamtförderung.
Bitte beachten Sie: Die Anzahl der Förderplätze ist begrenzt
Sie erfüllen alle Fördervoraussetzungen und haben auf unserer Homepage geprüft, ob im gewünschten Regierungsbezirk noch Plätze frei sind? Dann senden Sie bitte Ihr vollständig ausgefülltes und unterschriebenes Antragsformular entweder
Das Antragsformular finden Sie während des Bewerbungszeitraumes und solange noch Förderplätze verfügbar sind auf unserer Homepage oben rechts als PDF zum Download. Sobald alle Plätze belegt sind, ist das Antragsformular nicht mehr online verfügbar.
Die von uns als KVB errechnete Gesamt-Fördersumme überweisen wir direkt an Sie als Famulus (per Banküberweisung).
Ab dem Wintersemester 2018/2019 fördern wir 175 Famulaturen in ländlichen Gebieten Bayerns. Um Famulaturen in ganz Bayern gleichmäßig zu fördern, sind die Plätze auf die sieben Bayerischen Regierungsbezirke aufgeteilt. Sprich: Pro Regierungsbezirk fördern wir 25 Famulaturen. Die Plätze werden, aufgeteilt nach den Regierungsbezirken, in denen die Famulatur absolviert wird, nach Eingangsdatum vergeben. Bitte prüfen Sie daher stets vor Ihrer Antragstellung, ob in Ihrem gewünschten Regierungsbezirk noch Plätze verfügbar sind (zu finden auf unserer Homepage unter "Aktuelles").
Für FamuLAND können Sie sich auch bewerben, wenn Sie an einer Universität außerhalb Bayerns innerhalb der Bundesrepublik Deutschland studieren und in einem ländlichen Gebiet Bayerns Ihre Famulatur absolvieren möchten. Bitte beachten Sie die Fördervoraussetzungen der KVB-Sicherstellungsrichtlinie (Kurzzusammenfassung vgl. Frage 3) und den festgelegten Bewerbungszeitraum (vgl. Frage 2). Zusammengefasst: Sofern Sie die Fördervoraussetzungen erfüllen, können Sie sich mit dem Start der veröffentlichten Bewerbungsfrist für FamuLAND bewerben. Eine frühere Einreichung Ihrer Bewerbung ist nicht möglich. Ihre Famulatur kann dann während der Semesterferien Ihrer Universität stattfinden und muss nicht während der Bayerischen Semesterferien absolviert werden. Diese sind lediglich ausschlaggebend für den für alle Bewerber verbindlichen Start des Bewerbungszeitraumes.
FamuLAND, die KVB-Förderung für Medizinstudierende hat sich aus einem Pilotprojekt, das die KVB in Kooperation mit der Bundesvertretung Medizinstudierender (bvmd) angeboten hat, entwickelt: Aufgrund der sehr positiven Resonanz zum damaligen Förderprogramm "Land.in.Sicht" hat die KVB mit Beginn des Sommersemesters 2017 ein eigenes Famulatur-Förderprogramm angeboten und innerhalb der ersten drei Ausschreibezeiträume (SoSe 2017, WiSe 2017/2018, SoSe 2018) insgesamt 236 Famulaturen gefördert. Aufgrund der hohen Nachfrage und um Studierende frühzeitig zu unterstützen, persönliche Erfahrungen im ambulanten Bereich in ländlichen Gebieten zu sammeln, wurde die Anzahl der Förderplätze mehrfach erhöht. Mit Aktualisierung der so genannten Sicherstellungsrichtlinie durch die KVB-Vertreterversammlung im November 2018 zuletzt auf 350 Plätze pro Jahr.
Die Famulatur-Förderung finanzieren wir aus dem so genannten Strukturfonds, in den die KVB und die Bayerischen Krankenkassen und Ersatzkassen gleich viel Geld einbezahlen. Damit können wir verschiedene Maßnahmen finanzieren, um Lücken in der ärztlichen Versorgung zu schließen und somit die hohe Qualität der ärztlichen Versorgung in ganz Bayern langfristig sicher zu stellen.
Im Rahmen der Neufassung der so genannten Sicherstellungsrichtlinie vom November 2017 haben wir die KVB-eigene Famulaturförderung "FamuLAND" eingeführt.
Gerne! Wir freuen uns, von Ihnen zu hören. Schreiben Sie uns einfach eine E-Mail an famuland(at)kvb.de.