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Niederlassung

Niederlassungssuche: Aktuelle Bedarfssituation in Bayern

Basis für die Bedarfssituation in Bayern sind die durch den Gemeinsamen Bundesausschuss beschlossene Bedarfsplanungs-Richtlinie und deren regionale Umsetzung.

Die Planungsbereiche gemäß der Bedarfsplanung sind je nach Spezialisierungsgrad der betroffenen Arztgruppen (siehe unten) unterschiedlich zugeschnitten, um eine feingliedrigere Planung dort möglich zu machen, wo sie besonders benötigt wird.

Die aufgeführten Zulassungsmöglichkeiten zeigen den Stand zum Zeitpunkt der Veröffentlichung der Beschlüsse des Landesausschusses der Ärzte und Krankenkassen in Bayern vom 31.01.2023. Vorrangig in der Bedarfsplanung anzurechnende Zulassungen oder Anstellungen nach Wegfall der Leistungsbegrenzung (erstarktes Job-Sharing) sowie zwischen der Datenerhebung und der Wirksamkeit der Beschlüsse durch Entscheidungen der Gerichte eingetretene Veränderungen sind dabei berücksichtigt.

Hinweis: Bitte beachten Sie, dass aufgeführte Niederlassungsmöglichkeiten durch zwischenzeitlich erfolgte Zulassungen oder Anstellungen bereits besetzt sein können. Fragen Sie deshalb immer bei den KVB-Bezirksstellen nach, ob die nachfolgend ausgewiesenen Niederlassungsmöglichkeiten tatsächlich noch vorhanden sind.

Der jeweilige Status der Planungsbereiche zu (drohender) Unterversorgung bildet den Stand der Beschlüsse des Landesausschusses vom 28.11.2022 ab.