Kassenärztliche Vereinigung Bayerns (KVB)Ausdruck vom 04.04.2026 15:15 Uhr
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KVB-VA-230821-SOP-Gueltigkeit-von-Verordnungen.pdf

icon Gültigkeit von Verordnungen - Gesetzliche Krankenversicherung 21. August 2023 Verordnung Aktuell Gültigkeit von Verordnungen Gesetzliche Krankenversicherung Verordnung von Gültigkeit inkl. Ausstellungstag Arzneimittel → 28 Kalendertage • Sonderfall: → 7 Kalendertage1 Isotretinoin, Alitretinoin, Acitretin • Sonderfall: Mehrfachverordnungen → Nach Erstabgabe sind bis zu 3 weitere Abgaben innerhalb eines Jahres (nach Ausstellungsdatum) erlaubt. Das Ende der Einlösefrist darf maximal 365
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Aktualisiert am: 21.08.2023

KVB-VA-230821-SOP-Gueltigkeit-von-Verordnungen.pdf

icon Gültigkeit von Verordnungen - Gesetzliche Krankenversicherung 21. August 2023 Verordnung Aktuell Gültigkeit von Verordnungen Gesetzliche Krankenversicherung Verordnung von Gültigkeit inkl. Ausstellungstag Arzneimittel → 28 Kalendertage • Sonderfall: → 7 Kalendertage1 Isotretinoin, Alitretinoin, Acitretin • Sonderfall: Mehrfachverordnungen → Nach Erstabgabe sind bis zu 3 weitere Abgaben innerhalb eines Jahres (nach Ausstellungsdatum) erlaubt. Das Ende der Einlösefrist darf maximal 365
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Aktualisiert am: 21.08.2023

KVB-VA-240221-SOP-Entlassmanagement-Heilmittel.pdf

icon …insamer Patient der Übermittlung der Daten zustimmt. Bei der Verordnung hat die Krankenhausärztin bzw. der Krankenhausarzt oder die Reha-Ärztin bzw. der Reha-Arzt die Vorgaben der Heilmittel-Richtlinie zu berücksichtigen. Für die Verwendung und Bedruckung der Formulare der vertragsärztlichen Versorgung gelten die Vorgaben der Bundesmantelvertragspartner. Krankenhäuser sind verpflichtet, auf allen Verordnungen die Arztnummer der verordnenden Krankenhausärztin bzw. des verordnenden Krankenhausarztes sowie das…
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Aktualisiert am: 21.02.2024

KVB-VA-190215-WIS-Klimakteriumstherapeutika.pdf

icon Aufhebung der Verordnungseinschränkung für Klimakteriumstherapeutika iStockphoto.com/deliormanli Verordnung Aktuell Eine Information der Kassenärztlichen Vereinigung Bayerns  Arzneimittel Verordnungsberatung@kvb.de Stand: 15. Februar 2019 www.kvb.de/verordnungen Aufhebung der Verordnungseinschränkung für Klimakteriumstherapeutika Der Gemeinsame Bundesausschuss (G-BA) hat beschlossen, die Verordnungseinschränkung für Klimakteriumstherapeutika mit dem Ausnahmetatbestand „ausgenommen zur
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Aktualisiert am: 28.09.2022

KVB-VA-240221-SOP-Entlassmanagement-Heilmittel.pdf

icon …insamer Patient der Übermittlung der Daten zustimmt. Bei der Verordnung hat die Krankenhausärztin bzw. der Krankenhausarzt oder die Reha-Ärztin bzw. der Reha-Arzt die Vorgaben der Heilmittel-Richtlinie zu berücksichtigen. Für die Verwendung und Bedruckung der Formulare der vertragsärztlichen Versorgung gelten die Vorgaben der Bundesmantelvertragspartner. Krankenhäuser sind verpflichtet, auf allen Verordnungen die Arztnummer der verordnenden Krankenhausärztin bzw. des verordnenden Krankenhausarztes sowie das…
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Aktualisiert am: 21.02.2024

KVB-Broschuere-Qualitaetssicherung-Koloskopie.pdf

icon … innerhalb des nachfolgenden inhaber. Kalenderhalbjahres. Hierzu müssen Sie ein von der KVB anerkanntes Hygieneinstitut 2.2 Mindestuntersuchungszahlen mit der Überprüfung beauftragen. Die Liste der anerkannten Hygieneinstitute und die Auftragsformulare finden Sie unter Mit dieser Auflage soll die erforderliche fachliche Routine in der www.kvb.de in der Rubrik Praxis/Qualität/Qualitätssicherung/ Durchführung koloskopischer Leistungen nachgewiesen werden. Hygiene in der Endoskopie. Mitarbeiter…
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Aktualisiert am: 28.09.2022

KVB-Broschuere-Qualitaetssicherung-Koloskopie.pdf

icon … innerhalb des nachfolgenden inhaber. Kalenderhalbjahres. Hierzu müssen Sie ein von der KVB anerkanntes Hygieneinstitut 2.2 Mindestuntersuchungszahlen mit der Überprüfung beauftragen. Die Liste der anerkannten Hygieneinstitute und die Auftragsformulare finden Sie unter Mit dieser Auflage soll die erforderliche fachliche Routine in der www.kvb.de in der Rubrik Praxis/Qualität/Qualitätssicherung/ Durchführung koloskopischer Leistungen nachgewiesen werden. Hygiene in der Endoskopie. Mitarbeiter…

KVB-Bekanntmachung-240315-Aenderung-Sicherstellungsrichtlinie.pdf

icon 22.03.2024: Änderung der KVB-Sicherstellungsrichtlinie-Strukturfonds (Beschluss: 15.03.2024) Bekanntmachung der Kassenärztlichen Vereinigung Bayerns München, 22. März 2024 Änderung der Richtlinie der Kassenärztlichen Vereinigung Bayerns zur Verwendung der Finanzmittel aus dem Strukturfonds gemäß § 105 Abs. 1a SGB V für Fördermaßnahmen zur Sicherstellung der vertragsärztlichen Versorgung (Sicherstellungsrichtlinie – Strukturfonds) Die Vertreterversammlung der Kassenärztlichen Vereinigung
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Aktualisiert am: 22.03.2024

KVB-FORM-Tonsillotomie-BKK-VAG-Teilnahme-HNO-Operateur.pdf

icon Teilnahmeerklärung HNO-Operateur Kassenärztliche Vereinigung Bayerns Qualitätssicherung Elsenheimerstr. 39 80687 München Jetzt online beantragen in MEINE KVB Fax-Nummer: 089/57093 - 64966 E-Mail-Adresse: VER.CoCQS@kvb.de Teilnahmeerklärung HNO-Operateur an dem Vertrag mit der BKK-Vertragsarbeitsgemeinschaft (BKK-VAG) über die Durchführung einer Tonsillotomie im Rahmen der besonderen Versorgung zum Vertrag nach § 140a SGB V, gültig ab dem 01.04.2018 1. Allgemeine Angaben Antragsteller (bei
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Aktualisiert am: 11.04.2023

KVB-FORM-Tonsillotomie-BKK-VAG-Teilnahme-HNO-Operateur.pdf

icon Teilnahmeerklärung HNO-Operateure Kassenärztliche Vereinigung Bayerns Qualitätssicherung Elsenheimerstr. 39 80687 München Jetzt online beantragen in MEINE KVB Fax-Nummer: 089/57093 - 64966 E-Mail-Adresse: VER.CoCQS@kvb.de Teilnahmeerklärung HNO-Operateur an dem Vertrag mit der BKK-Vertragsarbeitsgemeinschaft (BKK-VAG) über die Durchführung einer Tonsillotomie im Rahmen der besonderen Versorgung zum Vertrag nach § 140a SGB V, gültig ab dem 01.04.2018 1. Allgemeine Angaben Antragsteller (bei
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Aktualisiert am: 11.04.2023
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