Der Weg zum Facharzt Arzt in Weiterbildung (AiW)

Sie interessieren Sich für eine Facharztweiterbildung in Bayern?
Sie sind Weiterbilder:in?
Sie möchten sich für den ärztlichen Nachwuchs engagieren? Oder frühzeitig einen potentiellen Nachfolger für Ihre Praxis finden? Es gibt viele gute Gründe, einen Arzt in Weiterbildung zum Facharzt (AiW) zu beschäftigen.
FAQ zu Allgemeines | Vorbereitung | Stellensuche

Wichtiger Hinweis: Die hier dargestellten Informationen beziehen sich hauptsächlich auf Regelungen der aktuell gültigen Weiterbildungsordnung (2021). Bitte beachten Sie, dass für Weiterbildungen nach der alten WBO (2004) eventuell davon abweichende Regelungen gelten.
Sie benötigen eine Facharztanerkennung, um bestimmte Tätigkeiten ausüben zu dürfen und um als Vertragsärztin oder Vertragsarzt für die Versorgung der Versicherten der gesetzlichen Krankenkassen zugelassen zu werden. Wenn Sie also in einer Praxis GKV-Patienten behandeln möchten, müssen Sie zuvor die Facharztweiterbildung erfolgreich abschließen. Eine Facharztweiterbildung ist auch notwendig, wenn Sie später planen, als Ober- oder Chefärztin bzw. -arzt tätig zu sein.
Während dieser Weiterbildung sammeln Sie praktische Erfahrung in Kliniken und / oder Praxen und absolvieren dabei die erforderlichen Weiterbildungsabschnitte (gemäß der für Sie gültigen Weiterbildungsordnung). Die Weiterbildung richtet sich nach den Bestimmungen der Weiterbildungsordnung (WBO).
Nach Abschluss Ihres Medizinstudiums und des dritten Staatsexamens können Sie die ärztliche Approbation bei der Regierung von Oberbayern beantragen. Mit dieser Approbation erhalten Sie die volle Berechtigung, den Arztberuf auszuüben. Nach Erhalt der Approbation starten Sie Ihre Karriere als Ärztin oder Arzt in Weiterbildung im Rahmen Ihrer Facharztweiterbildung.
Hinweis: Die Weiterbilderin bzw. der Weiterbilder muss über die entsprechende Weiterbildungsbefugnis an einer von der Bayerischen Landesärztekammer (BLÄK) zugelassenen Weiterbildungsstätte verfügen. (mehr dazu hier)
Befugte Weiterbilderinnen und Weiterbilder finden Sie über die Website der BLÄK:
Suche nach Weiterbildungsbefugten Ärzten | Bayerische Landesärztekammer
Das hängt mitunter von Ihren individuellen Vorstellungen und Präferenzen ab. Grundsätzlich sollte die Weiterbildungsstelle eine unterstützende und förderliche Lernumgebung bieten, in der Sie regelmäßig Feedback und eine fundierte Anleitung erhalten, um neue Fähigkeiten zu erlangen und zu verbessern.
Bei einer Weiterbildung im ambulanten Bereich können Sie von einer individuellen 1:1-Betreuung durch Ihre Weiterbilderin oder Ihren Weiterbilder profitieren.
Mehr dazu:
- Allgemeinmedizinische Weiterbildung:https://www.haev.de/themen/weiterbildung-allgemeinmedizin/kodex-gute-weiterbildung und https://www.jungeallgemeinmedizin.de/news/nur-wer-sein-ziel-kennt-findet-den-weg-laotse-6-jhd-v-chr.html
- Fachärztliche Weiterbildung: https://www.buendnisjungeaerzte.org/fileadmin/user_upload/PDF/2024-1-10_BJA-Positionspapier-aerztliche-Weiterbildung-anlaesslich-Krankenhausreform.pdf
Die Weiterbildungsordnung (WBO) regelt im Wesentlichen alle wichtigen Rahmenbedingungen und Vorgaben zur ärztlichen Weiterbildung – mit dem Ziel, eine Facharzt-, Schwerpunkt- oder Zusatzbezeichnung zu erlangen.
Sie legt fest, welche Kenntnisse, Erfahrungen und Fertigkeiten erworben werden müssen, wie die Weiterbildung strukturiert ist und wer wofür zuständig ist. Weiterhin legt die WBO Mindestweiterbildungszeiten sowie Dokumentations- und Nachweisvorgaben fest.
Mehr dazu:https://www.blaek.de/weiterbildung/die-neue-weiterbildungsordnung-wbo-2021
Bitte beachten Sie, dass die Weiterbildung nur bei einer befugten Weiterbilderin bzw. bei einem befugten Weiterbilder stattfinden kann. Konkret bedeutet das:Die Weiterbildung muss unter der Verantwortung einer bzw. eines von der zuständigen Landesärztekammer anerkannten Weiterbildenden mit gültiger Weiterbildungsbefugnis erfolgen. Der Umfang dieser Befugnis richtet sich nach dem jeweiligen Leistungsspektrum. Die jeweilige Landesärztekammer führt ein Verzeichnis der befugten Weiterbilderinnen und Weiterbilder.
Eine Weiterbildungsstelle in Bayern finden Sie u.a. hier:
- Befugte Weiterbilderinnen und Weiterbilder finden Sie über die Website der Bayerischen Landesärztekammer (BLÄK): Suche nach Weiterbildungsbefugten Ärzten | Bayerische Landesärztekammer
- Informationen zur Verbundweiterbildung finden Sie oder Kontakt zu Weiterbildungsverbünden bekommen Sie über die Koordinierungsstellen:
- Allgemeinmedizinische Weiterbildung: https://www.kosta-bayern.de/
- Fachärztliche Weiterbildung: https://www.kostf-bayern.de/
- Kostenfrei mit Hilfe von Stellenbörsen:
- KVB Börse: https://dienste.kvb.de/boerse/
- KoStA Stellenbörse für die Allgemeinmedizinische Weiterbildung: https://www.kosta-bayern.de/stellenportal/startseite/stellenboerse-allgemeinmedizin/stellenangebote
- KoStF Stellenbörse für die Fachärztliche Weiterbildung: https://kostf-bayern.de/stellenportal/startseite/stellenboerse-weiterer-fachgebiete/stellenboersefa
- Berufsverbände bieten oft Unterstützung bei der Suche nach Weiterbildungsstellen, z.B.:
- Allgemeinmedizinische Weiterbildung: Bayerischer Hausärzteverband (BHÄV): https://www.hausaerzte-bayern.de/
- Fachärztliche Weiterbildung: Dachverband Bayerischer Fachärztinnen und Fachärzte e.V. (DBFF): https://www.dbff-bayerns-fachaerzte.de/
Die Verbundweiterbildung soll die Weiterbildung für Ärztinnen und Ärzte in Weiterbildung attraktiver machen, indem Kliniken und niedergelassene Ärztinnen und Ärzte zusammenarbeiten. Dadurch können Sie Ihre gesamte Weiterbildung sektorenübergreifend in einer Region absolvieren, ohne sich eigenständig um die Suche von Weiterbildungsstätten kümmern zu müssen. Ein weiterer großer Vorteil: Sie lernen bereits während der Weiterbildung die bestehenden Ärztenetzwerke vor Ort kennen. Ein strukturierter Rotationsplan sorgt für eine klare Planung.
Nach Abschluss der Weiterbildung ergibt sich oft die Möglichkeit, eine Praxis zu übernehmen oder als Partnerin bzw. Partner in eine Praxis einzusteigen.
Mehr dazu:
- Allgemeinmedizinische Verbundweiterbildung:https://www.kosta-bayern.de/verbundweiterbildung/verbundweiterbildung-aerzt-innen-in-weiterbildung
- Fachärztliche Verbundweiterbildung:https://kostf-bayern.de/verbundweiterbildung
Die Weiterbildung zum Facharzt dauert in der Regel zwischen fünf und sechs Jahren, abhängig vom jeweiligen Fachgebiet. Die vorgegebene Weiterbildungszeit für Allgemeinmedizin beträgt beispielsweise insgesamt 60 Monate, für chirurgische Fachgebiete 72 Monate und für Biochemie 48 Monate.
Detaillierte Infos zur Weiterbildungsdauer finden Sie in der aktuellen Weiterbildungsordnung 2021 ab Seite 20.
Wichtig: Bei Teilzeit verlängert sich die Dauer entsprechend.
Grundsätzlich darf eine Ärztin bzw. ein Arzt in Weiterbildung nur unter Aufsicht und Anleitung der bzw. des Weiterbildenden tätig werden. Die weiterbildende Vertragsärztin bzw. der weiterbildende -arzt ist verpflichtet, die Weiterbildung persönlich zu leiten, also grundsätzlich anwesend zu sein und die Tätigkeit der Ärztin bzw. des Arztes in Weiterbildung stets zu überwachen.
- Abrechnung: Die Kennzeichnung und Abrechnung von Leistungen erfolgt unter der Lebenslangen Arztnummer (LANR) der Weiterbilderin bzw. des Weiterbilders.
- Verordnung: Hier wird ebenfalls die LANR der Weiterbilderin bzw. des Weiterbilders angegeben. Die Ärztin bzw. der Arzt in Weiterbildung wird als ausstellende Person nach den Vorgaben der Arzneimittelverschreibungsverordnung namentlich im eRezept hinterlegt.
Ja, eine Weiterbildung in Teilzeit ist möglich.
Die Teilzeitweiterbildung muss dabei was Dauer, Niveau und Qualität angeht den Anforderungen einer Vollzeitweiterbildung entsprechen. Bei einer Reduzierung der Arbeitszeit verlängert sich die Weiterbildungsdauer entsprechend.
Der zeitliche Umfang (Stunden pro Woche) der Teilzeitbeschäftigung muss im Zeugnis entsprechend ausgewiesen werden.
Mehr dazu:
- https://www.blaek.de/weiterbildung/die-neue-weiterbildungsordnung-wbo-2021
- https://www.blaek.de/weiterbildung/fragen-antworten#Sind+Teilzeitweiterbildungen+zum+Facharzt+zul%C3%A4ssig%3F
Das ist grundsätzlich möglich. Sie können Ihre Weiterbildung (oder auch nur Teile davon) auch im Ausland absolvieren.
Wichtig: Erkundigen Sie sich bei der Bayerischen Landesärztekammer vorab bezüglich der Anerkennung der Weiterbildungsabschnitte.
Mehr dazu:Weiterbildung im Ausland/von Ausländern in Deutschland | Bayerische Landesärztekammer
Mit allen vier Bezeichnungen ist ein approbierter Arzt gemeint, der sich gerade in einer Facharztweiterbildung befindet.
Der Deutsche Ärztetag empfiehlt seit 2010 den Begriff „Ärztin / Arzt in Weiterbildung“ statt „Assistenzärztin / -arzt“ bzw. „Weiterbildungsassistentin / -assistent“, da dieser besser die Qualifikation, die mit der Approbation erlangt wurde, widerspiegelt.
Mehr dazu:BV126_beschluss.pdf
Es gibt eine Vielzahl an Gebieten, aus denen Sie wiederum bestimmte Facharzt-, Schwerpunkt- und Zusatzbezeichnungen wählen können. Eine detaillierte Gesamtübersicht finden Sie in der aktuellen Weiterbildungsordnung 2021 auf Seite 3 bis 6.
Die Weiterbildung in einem Schwerpunkt erfolgt zeitlich und inhaltlich zusätzlich zur Facharztweiterbildung.
- Für die Dokumentation der Weiterbildungsinhalte soll mit der neuen WBO nun das eLogbuch verwendet werden.
- Richtzahlen sind weitestgehend weggefallen und wurden abgelöst vom sogenannten Facharzt-Kompetenzerwerb, aufgeteilt in: kognitive Kompetenz, Methodenkompetenz (Kenntnisse) und Handlungskompetenz (Erfahrungen und Fertigkeiten).
Einen umfassenden Artikel zu den wichtigsten Änderungen finden Sie hier.
Wichtig: Bitte informieren Sie sich frühzeitig während Ihrer Weiterbildung, ob Sie später eventuell besondere Nachweise für bestimmte genehmigungspflichtige Leistungen in der vertragsärztlichen Versorgung benötigen.
Die „neue“ Weiterbildungsordnung (WBO 2021) ist seit August 2022 in Kraft und hat die „alte“ WBO 2004 abgelöst. Grundsätzlich gilt also für alle Ärztinnen und Ärzte in Bayern nun die WBO 2021.
Es gibt eine 7 Jahre lange Übergangszeit:
Wenn die Facharzt-, Schwerpunkt- oder Zusatzbezeichnung nach dem 1. August 2022 begonnen wurde, muss die WBO 2021 angewendet werden. Wer vor dem 1. August 2022 mit der alten WBO begonnen hat, kann noch bis 31.07.2029 nach der WBO 2004 seinen Facharzt machen. Hinweis: Hier kann es eventuell kurzfristig zu Änderungen kommen, bitte wenden Sie sich für aktuelle Infos stets an die BLÄK.
Für den Abschluss der Weiterbildung für Facharzt-, Schwerpunkt- und Zusatzbezeichnungen gemäß WBO 2004 sind in § 20 Abs. 5 bis 8 der WBO 2021 Übergangsbestimmungen und Fristen festgelegt worden.
Mehr dazu:https://www.blaek.de/weiterbildung/die-neue-weiterbildungsordnung-wbo-2021
Die Gehälter fallen je nach Fachrichtung, Berufserfahrung und Tätigkeitsort unterschiedlich aus.
Ambulanter Bereich:
- Mit einer von der KVB geförderten Weiterbildungsstelle in einer entsprechenden Vertragsarztpraxis verdienen Sie beispielsweise mindestens 5.800 Euro brutto in Vollzeit pro Monat (Teilzeit anteilig). Sofern die von uns gezahlte Förderung im konkreten Fall die im Krankenhaus übliche Vergütung unterschreitet, wird der Betrag von der oder dem Weiterbildenden auf das Niveau der im Krankenhaus üblichen Vergütung angehoben.
- Je nach Versorgungslage gibt es auch Zuschüsse – in einem unterversorgten Gebiet bekommen Sie in der allgemeinmedizinischen Weiterbildung beispielsweise mindestens 6.300 Euro brutto als Grundgehalt.
Mehr dazu: https://www.kvb.de/mitglieder/praxisfuehrung/foerderungen/weiterbildungsfoerderung#c8088
Stationärer Bereich:
- Hier richten sich die Gehälter in der Regel nach verschiedenen Tarifverträgen, z.B. TV-Ärzte TdL (Universitätskliniken) oder TV-Ärzte VKA (kommunale Krankenhäuser).
Mehr dazu:https://oeffentlicher-dienst.info/aerzte/
Die KVB bietet im ambulanten Bereich Förderungen in Form von monatlichen Gehaltszuschüssen, die über den Arbeitgeber ausgezahlt werden für:
- Angehende Allgemeinmedizinerinnen und -mediziner
- Angehende Fachärztinnen und -ärzte (begrenzt auf grundversorgende Fachrichtungen)
Mehr dazu:https://www.kvb.de/kuenftige-mitglieder/weiterbildung/facharztausbildung
Weitere Förderangebote: https://www.lgl.bayern.de/gesundheit/gesundheitsversorgung/bayerische_gesundheitsagentur/informationsplattform_foerderungen/index.php/
Allgemeinmedizinische Weiterbildung
Kompetenzzentrum Weiterbildung Allgemeinmedizin Bayern (KWAB):
- Einzel-Mentoring durch erfahrene Hausärztinnen und Hausärzte
- Interaktive Seminartage Weiterbildung Allgemeinmedizin – SemiWAM® – mit praxisnahen Inhalten, prüfungsrelevanten Modulen und Möglichkeiten sich auszutauschen
- „Erste Hilfe Kasten“ (Online-Lernmodule zu Praxisführung)
Mehr dazu:www.kwab.info
Koordinierungsstelle Allgemeinmedizin (KoStA):
- Beratung zur Weiterbildung Allgemeinmedizin
- Informationen zu allgemeinmedizinischen Weiterbildungsverbünden
- Interaktive Seminartage Weiterbildung Allgemeinmedizin – SemiWAM® – mit praxisnahen Inhalten, prüfungsrelevanten Modulen und Möglichkeiten sich auszutauschen
Mehr dazu:https://www.kosta-bayern.de/
Fachärztliche Weiterbildung
Koordinierungsstelle Fachärztliche Weiterbildung (KoStF):
- Beratung zur fachärztlichen Weiterbildung
- Informationen zu fachärztlichen Weiterbildungsverbünden
Mehr dazu:https://kostf-bayern.de/
FAQ zu Dokumentation | eLogbuch | Mindestfallzahlen

Wichtiger Hinweis: Die hier dargestellten Informationen beziehen sich hauptsächlich auf Regelungen der aktuell gültigen Weiterbildungsordnung (2021). Bitte beachten Sie, dass für Weiterbildungen nach der alten WBO (2004) eventuell davon abweichende Regelungen gelten.
Die ärztliche Weiterbildung ist mit einer umfassenden Dokumentationspflicht verbunden. Diese Dokumentation ist wichtig, um die absolvierten Weiterbildungsinhalte nachvollziehbar zu machen und gleichzeitig vertragsarztrechtliche Anforderungen zu erfüllen.
Die Bayerische Landesärztekammer (BLÄK) regelt die Vorgaben für die Weiterbildung sowie die dazugehörige Dokumentationspflicht. Diese Pflichten sind in der Weiterbildungsordnung der BLÄK verankert.
Es gibt zwei Arten der Dokumentation: die Behandlungsdokumentation, die die ärztliche Tätigkeit selbst betrifft, und die Weiterbildungsdokumentation, die die Fortschritte und Inhalte der Weiterbildung dokumentiert.
Mehr dazu:Meine ärztliche Weiterbildung | Bayerische Landesärztekammer
Durch verschiedene Dokumente, dazu gehören:
- Weiterbildungszeugnisse pro Abschnitt (Muster der Bayerischen Landesärztekammer / BLÄK)
- eLogbuch, in dem die Weiterbildung digital dokumentiert wird seit August 2022 (Videoeinführung zum eLogbuch)
- Teilnahmebescheinigungen für vorgeschriebene Weiterbildungskurse
Mehr dazu:https://blaek.de/weiterbildung/meine-weiterbildung
Wichtig: Ärztinnen und Ärzte benötigen für bestimmte Untersuchungen und Behandlungen eine Genehmigung ihrer Kassenärztlichen Vereinigung, wenn sie diese über die gesetzliche Krankenversicherung durchführen und abrechnen wollen. Für diese Genehmigungsverfahren gelten bundeseinheitliche Qualitätsvorgaben, die bestimmte Nachweise zu Weiterbildungsinhalten erforderlich machen. Im eLogbuch werden diese – für bestimmte KV-Genehmigungen (z.B. Ultraschalldiagnostik) – erforderlichen Nachweise nicht zwingend erfasst.
Bitte informieren Sie sich frühzeitig, ob Sie später eventuell besondere Nachweise benötigen, um einen Genehmigungsantrag zur Ausführung und Abrechnung bestimmter Leistungen zu stellen. So können Sie sicherstellen, dass Sie bereits während Ihrer Weiterbildung soweit möglich die notwendigen Nachweise „sammeln“. Die Alternative: Sie müssen möglicherweise später nachträglich Nachweise für bestimmte erbrachte Weiterbildungsinhalte einholen. Das wäre kompliziert und zeitaufwändig.
Zur Dokumentation Ihrer Weiterbildung nach den Vorgaben der 2022 in Kraft getretenen Neufassung der Weiterbildungsordnung für Ärzte in Bayern soll (noch nicht verpflichtend) das neue eLogbuch [KS(M1] der Bayerischen Landesärztekammer genutzt werden.
Mehr dazu:Informationen zum eLogbuch | Bayerische Landesärztekammer
Wichtig: Bitte informieren Sie sich unbedingt zusätzlich über eventuell erforderliche Mindestfallzahlennachweise und weitere fachliche Anforderungen für bestimmte KV-Genehmigungen (z.B. Ultraschalldiagnostik), die derzeit nicht im eLogbuch erfasst werden (siehe auch hier)
Ein Weiterbildungszeugnis muss folgende Angaben beinhalten:
- Zeitraum, in dem Sie unter Anleitung der befugten Weiterbilderin / des befugten Weiterbilders hauptberuflich tätig waren
- Zeitlicher Umfang der Tätigkeit und Weiterbildungsgebiet (Intensivstation, Notaufnahme etc.)
- Datum und Ort der Ausstellung
- Unterschrift und Stempel der befugten Weiterbilderin / des befugten Weiterbilders
Wichtig: Unterbrechungen, Rotationen oder Tätigkeiten in besonderen Funktionsbereichen (z.B. Intensivmedizin, Notaufnahme) müssen mit exaktem Zeitraum beschrieben werden. Bei regelmäßiger Teilnahme am Nacht- und Bereitschaftsdienst ist gegebenenfalls eine Bestätigung erforderlich.
Mehr dazu (inkl. Muster-Zeugnisse):https://www.blaek.de/weiterbildung/fragen-antworten#Was+muss+das+Zeugnis+beinhalten%3F
FAQ zu Abwesenheit | Verlängerung | Freistellung

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Wichtiger Hinweis: Die hier dargestellten Informationen beziehen sich hauptsächlich auf Regelungen der aktuell gültigen Weiterbildungsordnung (2021). Bitte beachten Sie, dass für Weiterbildungen nach der alten WBO (2004) eventuell davon abweichende Regelungen gelten.
Eine Unterbrechung der Weiterbildung wird grundsätzlich nicht als Weiterbildungszeit anerkannt, wenn keine Weiterbildung stattfindet. Ausnahme: Unterbrechungen von bis zu sechs Wochen im Kalenderjahr während eines Weiterbildungsabschnitts werden nicht als Unterbrechung gewertet. Dies gilt z.B. für:
- Krankheit
- Schwangerschaft, Mutterschutz
- Elternzeit
- Betreuungszeit
- Wehr-, Zivil- oder Katastrophendienst
- Freiwilliges Soziales Jahr o.Ä.
Ihr tariflicher, gesetzlicher oder sonstiger arbeitsrechtlicher Erholungsurlaub gilt nicht als Unterbrechung der Weiterbildung.
Wichtig: Alle Unterbrechungen der Weiterbildung müssen im Weiterbildungszeugnis vermerkt werden.
Mehr dazu (siehe Seite 9 der WBO 2021):Microsoft Word - 2024.10.12_WBO 2021_ODER bei Transplant eingefügt.docx
Ja, Sie können Ihre Weiterbildung unterbrechen. Bitte beachten Sie dabei Folgendes.
FAQ zu Facharztprüfung | Facharztanerkennung

Wichtiger Hinweis: Die hier dargestellten Informationen beziehen sich hauptsächlich auf Regelungen der aktuell gültigen Weiterbildungsordnung (2021). Bitte beachten Sie, dass für Weiterbildungen nach der alten WBO (2004) eventuell davon abweichende Regelungen gelten.
Den Antrag auf Anerkennung einer Facharztbezeichnung können Sie online über das Meine BLÄK-Portal stellen.
Mehr dazu:Facharzt/Fachärztin; Beantragung der Anerkennung einer Facharztbezeichnung - BayernPortal
Die Vorbereitung auf die Facharztprüfung hängt stark vom jeweiligen Fachgebiet ab. Es kann hilfreich sein, Lerngruppen beizutreten, um gemeinsam Themen zu vertiefen und Fragen zu klären. Außerdem gibt es zahlreiche Seminare und Online-Kurse (teilweise kostenpflichtig) von diversen Anbietern, um Wissen auf den neuesten Stand zu bringen. Informieren Sie sich z.B. über Websites der Berufsverbände.
Allgemeinmedizinische Weiterbildung: Schauen Sie mal auf der Website der Münchner Akademie für Ärztliche Fortbildung vorbei. Dort werden regelmäßig entsprechende Veranstaltungen angeboten, so z.B. der Vorbereitungskurs auf die Facharztprüfung Allgemeinmedizin „Allgemeinmedizin KOMPAKT“.
Das bundesweite Junge Allgemeinmedizin Deutschland (JADE) kann – mit einer Sammlung an bundesweiten Prüfungsprotokollen – ebenfalls eine sehr gute Anlaufstelle sein.
Alles Wichtige rund um die Facharztprüfung – von der Anmeldung bis zum Krankheitsfall finden Sie hier in einer Übersicht der Bayerischen Landesärztekammer.
Wenden Sie sich bei Fragen bitte an die hier genannten Kontakte:https://www.blaek.de/weiterbildung/pruefungen-zur-anerkennung-von-facharzt-und-schwerpunkt-sowie-zusatzbezeichnungen
Ja, die Facharztprüfung können Sie in der Regel unbegrenzt oft wiederholen, wenn sie nicht bestanden wurde. Es gibt keine Begrenzung für Wiederholungsversuche. Die Prüfung kann frühestens drei Monate nach nicht bestandener Prüfung wiederholt werden.
Mehr dazu (siehe Seite 14):Microsoft Word - 2024.10.12_WBO 2021_ODER bei Transplant eingefügt.docx