Der Weg zum Facharzt Arzt in Weiterbildung (AiW)

Infos für Ihre:n Weiterbilder:in
Fördervoraussetzungen, Förderhöhe, Antrag stellen, gesetzliche Grundlagen, Förderprogramme, etc.
mehr zu "Ärztlichen Nachwuchs weiterbilden"
Weiterbildung im Ausland absolviert?
BLÄK Anerkennungsverfahren
Förderung und Verbund Allgemeinärztliche Weiterbildung

Sie möchten die Weiterbildung zum Facharzt für Allgemeinmedizin oder nur einen Abschnitt im ambulanten Bereich absolvieren?
Dann bieten wir hier wichtige Informationen
- zur Weiterbildungsförderung,
- zur Verbundweiterbildung,
- zu Seminaren und zum Mentoringprogramm
als Unterstützung auf Ihrem Weg.
Förderung für angehende Allgemeinmediziner:innen
Der monatliche Gehaltszuschuss für angehende Allgemeinmediziner:innen beträgt 5.800 Euro in Vollzeit. Weitere Zuschüsse gibt es in unterversorgten und drohend unterversorgten Gebieten (500 Euro bzw. 250 Euro).
Antragsteller ist Ihr/e weiterbildende/r Ärztin/Arzt bzw. die/der Praxisinhaber:in. Ein MVZ, bei dem Sie angestellt sind, kann ebenfalls Antragsteller sein. Der Antragsteller muss die finanzielle Förderung in voller Höhe an Sie als Arzt in Weiterbildung weitergeben.
Tipp: Beachten Sie auch das Infoblatt zum sogenannten „Aufstockungsbetrag.“ Das bedeutet: Der Antragsteller muss gegebenenfalls Ihr Gehalt noch auf die im Krankenhaus übliche Vergütung aufstocken.Förderung für angehende Allgemeinmediziner:innen
Übersicht über den Antragsprozess
KoStA und KWAB Verbundweiterbildung für angehende Allgemeinmediziner:innen
Koordinierungsstelle Allgemeinmedizin (KoStA)
KVB, Bayerische Landesärztekammer und Bayerischer Hausärzteverband führen gemeinsam die Koordinierungsstelle Allgemeinmedizin (KoStA).
Vorteile für Sie als Ärztin/Arzt in Weiterbildung:
- Dank der Verbundweiterbildung können Sie die Weiterbildung komplett in einer Region ableisten und müssen sich nicht für jede Weiterbildungsstelle einzeln bewerben und gegebenenfalls umziehen. Sie durchlaufen die Weiterbildung nach einem strukturierten Rotationsplan und erhalten damit langfristige Planungssicherheit.
- Bayernweite regionale Weiterbildungsverbünde, bestehend aus Klinik(en) und niedergelassenen Fachärzt:innen, unterstützen Sie bei der Organisation der erforderlichen Weiterbildungsabschnitte.
- Optimierte Weiterbildungsqualität dank des Fortbildungs-Curriculum SemiWAM®
- KoStA-Online-Sprechstunde für Ihre Fragen rund um die Weiterbildung Allgemeinmedizin
Kompetenzzentrum Weiterbildung Bayern (KWAB)
Im KWAB kooperieren die KVB, die Bayerische Landesärztekammer (BLÄK), die Koordinierungsstelle Allgemeinmedizin (KoStA) und die Lehrstühle für Allgemeinmedizin der Universitäten in München (LMU, TU), Würzburg und Erlangen-Nürnberg. Darüber hinaus wird eng mit dem Bayerischen Hausärzteverband e.V. (BHÄV) und der Jungen Allgemeinmedizin Deutschlands (JADE) zusammengearbeitet.
Angebote für Sie als Arzt/Ärztin in Weiterbildung:
SemiWAM
- Seminartage Weiterbildung Allgemeinmedizin durchgeführt von der KoStA
- Interaktive Seminare mit Gruppenarbeit, praktischen Übungen und Fallarbeit
- Vier ganztägige Veranstaltungen mit verschiedenen Themen pro Jahr
- Veranstaltungsorte sind München, Nürnberg, Regensburg und Würzburg
Mentoring
- Weiterbildungsassistent:innen wird ein/e erfahrene/r Hausärztin/-arzt zur Seite gestellt
- Schrittweises Lernen Verantwortung zu übernehmen
- Online-Matching-Plattform unterstützt bei der Suche nach einer/m Mentor:in
Praxisgründung und -führung
- Online-Kurs: Digitaler "Erste-Hilfe-Kasten" (EHK)
- Interaktive Lerneinheiten zu relevanten Basisinfos über Praxisgründung und -führung
Förderung und Verbund Fachärztliche Weiterbildung

Sie möchten die Weiterbildung zu einem Facharzt (Facharzt für Allgemeinmedizin siehe hier) oder nur einen Abschnitt im ambulanten Bereich absolvieren?
Dann finden Sie hier wichtige Informationen
- zu verschiedenen Weiterbildungsförderungen und
- zur "Verbundweiterbildung"
als Unterstützung auf Ihrem Weg der Weiterbildung zum Facharzt (weitere Fachgruppen neben Allgemeinmedizin).
Förderung für angehende Fachärzt:innen
Der monatliche Gehaltszuschuss für angehende Fachärzt:innen beträgt 5.800 Euro in Vollzeit. Antragsteller ist Ihr/e weiterbildende/r Ärztin/Arzt bzw. die/der Praxisinhaber:in. Ein MVZ, bei dem Sie angestellt sind, kann ebenfalls Antragsteller sein.
Der Antragsteller muss die finanzielle Förderung in voller Höhe an Sie als Ärztin/Arzt in Weiterbildung weitergeben.
Infos zur Antragstellung für Ihre:n Weiterbilder:in
Tipp: Beachten Sie auch das Infoblatt zum sogenannten „Aufstockungsbetrag.“ Das bedeutet: Der Antragsteller muss Ihr Gehalt gegebenenfalls noch auf die im Krankenhaus übliche Vergütung aufstocken.
Hinweis: Ärzte in Weiterbildung können natürlich bei mehreren Praxen anfragen, ob sie dort ihre Weiterbildung im ambulanten Bereich absolvieren können. Es ist jedoch wichtig zu beachten, dass bei der Förderung nur die erste Praxis berücksichtigt wird, deren Antrag auf Assistentengenehmigung und Förderung eingeht.
Sie als Ärztin/Arzt in Weiterbildung müssen sich daher vorab für eine Praxis entscheiden. Es ist nicht möglich, zwei Assistentengenehmigungen (in Vollzeit) für denselben Arzt/dieselbe Ärztin in Weiterbildung auszustellen.
Antragsstellung und Fördermodalitäten
Antragsprozess
KoStF Verbundweiterbildung für angehende Fachärzt:innen und Psychotherapeut:innen
Koordinierungsstelle Fachärztliche Weiterbildung (KoStF)
KVB und Bayerische Landesärztekammer führen gemeinsam die Koordinierungsstelle Fachärztliche Weiterbildung (KoStF).
Vorteile für Sie als Arzt/Ärztin in Weiterbildung:
- Dank der Verbundweiterbildung können Sie die Weiterbildung komplett in einer Region ableisten und müssen sich nicht für jede Weiterbildungsstelle einzeln bewerben und gegebenenfalls umziehen. Sie durchlaufen die Weiterbildung nach einem strukturierten Rotationsplan und erhalten damit langfristige Planungssicherheit.
- Bayernweite regionale Weiterbildungsverbünde, bestehend aus Klinik(en) und niedergelassenen Fachärzt:innen, unterstützen Sie bei der Organisation der erforderlichen Weiterbildungsabschnitte.
- Eine Stellenbörse für Weiterbildungsstellen
- Informationen zu Fördermöglichkeiten der fachärztlichen Weiterbildung