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KVB-Berater beantworten Fragen zur
Online-Service für die Vermittlung von Praxen und Stellen in Bayern
Bereitschaftsdienst
Informationen, rechtliche Grundlagen und Antragsformulare, die für den Neubeginn bzw. eine veränderte Praxistätigkeit benötigt werden
Den Ärztlichen Bereitschaftsdienst erreichen Sie kostenfrei unter
116117
Der Ärztliche Bereitschaftsdienst in Ihrer Region
Informationen zur Koordinationsstelle Psychotherapie für psychotherapeutische Behandlungen
Hilfe bei der Suche nach Haus- und Fachärzten mit der KVB-Arztsuche
Mo-Fr: 12:00-15:00 Uhr
Weiterbildung
Die KBV, der Spitzenverband Bund der Krankenkassen und die Deutsche Krankenhausgesellschaft haben sich auf eine neue Vereinbarung zur Förderung der Weiterbildung gemäß § 75a SGB V geeinigt. Diese ist am 1. Juli 2016 in Kraft getreten und löst die bisherige Fördervereinbarung ab.
Die neue Vereinbarung sieht vor, dass der monatliche Gehaltszuschuss für angehende Allgemeinärzte von 3.500 Euro auf 4.800 Euro angehoben wird. Weitere Zuschüsse gibt es in unterversorgten und drohend unterversorgten Gebieten (500 Euro bzw. 250 Euro).
Zudem wurde die Anzahl an Weiterbildungsstellen in der Allgemeinmedizin erhöht: Die Anzahl der zu fördernden Stellen soll nunmehr bundesweit insgesamt mindestens 7.500 betragen. Antragsteller ist der weiterbildende Arzt bzw. der Praxisinhaber. Dieser leitet die Fördermittel unverzüglich und in voller Höhe an den Weiterbildungsassistenten weiter.
Die KVB wird bereits bestehende Förderungen im Laufe des Julis automatisch umstellen. Ein gesonderter Antrag der Weiterbilder ist nicht notwendig.
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