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KVB-Berater beantworten Fragen zur
Online-Service für die Vermittlung von Praxen und Stellen in Bayern
Bereitschaftsdienst
Informationen, rechtliche Grundlagen und Antragsformulare, die für den Neubeginn bzw. eine veränderte Praxistätigkeit benötigt werden
Den Ärztlichen Bereitschaftsdienst erreichen Sie kostenfrei unter
116117
Der Ärztliche Bereitschaftsdienst in Ihrer Region
- Terminservicestelle 116117
Terminvermittlung bei Fach-, Haus, Kinder- und Jugendärzten sowie Psychotherapeuten
- Koordinationsstelle Psychotherapie
Hilfe bei der Suche nach Haus- und Fachärzten mit der KVB-Arztsuche
Mo-Fr: 12:00-15:00 Uhr
Weiterbildung
Die KBV, der Spitzenverband Bund der Krankenkassen und die Deutsche Krankenhausgesellschaft haben sich auf eine neue Vereinbarung zur Förderung der Weiterbildung gemäß § 75a SGB V geeinigt. Diese ist am 1. Juli 2016 in Kraft getreten und löst die bisherige Fördervereinbarung ab.
Der monatliche Gehaltszuschuss für angehende Allgemeinärzte beträgt seit 1. Juli 2020 5.000 Euro. Weitere Zuschüsse gibt es in unterversorgten und drohend unterversorgten Gebieten (500 Euro bzw. 250 Euro).
Die Anzahl der zu fördernden Stellen beträgt bundesweit pro Jahr insgesamt mindestens 7.500. Antragsteller ist der weiterbildende Arzt bzw. der Praxisinhaber. Dieser leitet die Fördermittel unverzüglich und in voller Höhe an den Weiterbildungsassistenten weiter.