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VV-Wahl 2022

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KVB-Börse

Online-Service für die Vermittlung von Praxen und Stellen in Bayern


Bereitschaftsdienst

Vertretervermittlung

Diensttauschbörse (DPP)

Starterpaket/Grundwissen

Informationen, rechtliche Grundlagen und Antragsformulare, die für den Neubeginn bzw. eine veränderte Praxistätigkeit benötigt werden

Starterpaket

Bereitschaftsdienst (116117)

Den Ärztlichen Bereitschaftsdienst erreichen Sie kostenfrei unter

116117

Der Ärztliche Bereitschaftsdienst in Ihrer Region

Bereitschaftspraxen

Patienten-Terminservice

Patienten-Infoline

Hilfe bei der Suche nach Haus- und Fachärzten mit der KVB-Arztsuche

Mo-Fr: 12:00-15:00 Uhr

Kontaktdaten

Arzt-/Psychotherapeutensuche

Weiterbildung

Förderung allgemeinmedizinische Weiterbildung

Rechtliche Grundlage der Förderung ist die Vereinbarung zur Förderung der Weiterbildung gemäß § 75a SGB V, auf die sich die KBV, der Spitzenverband Bund der Krankenkassen und die Deutsche Krankenhausgesellschaft geeinigt haben (In Kraft getreten am 01. Juli 2016).

Förderbeträge und Stellen für die ambulante Weiterbildung

Der monatliche Gehaltszuschuss für angehende Allgemeinärzte beträgt seit dem 01. Januar 2023 5.400 Euro. Der Zuschuss für bereits laufende Förderungen wird von der KVB automatisch angepasst. Ein gesonderter Antrag der Weiterbilder ist nicht notwendig. Weitere Zuschüsse gibt es in unterversorgten und drohend unterversorgten Gebieten (500 Euro bzw. 250 Euro).

Die Anzahl der zu fördernden Stellen beträgt bundesweit pro Jahr insgesamt mindestens 7.500. Antragsteller ist der weiterbildende Arzt bzw. der Praxisinhaber. Dieser leitet die Fördermittel unverzüglich und in voller Höhe an den Weiterbildungsassistenten weiter.

Übersicht über den Antragsprozess