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KVB-Berater beantworten Fragen zur
Online-Service für die Vermittlung von Praxen und Stellen in Bayern
Bereitschaftsdienst
Informationen, rechtliche Grundlagen und Antragsformulare, die für den Neubeginn bzw. eine veränderte Praxistätigkeit benötigt werden
Den Ärztlichen Bereitschaftsdienst erreichen Sie kostenfrei unter
116117
Der Ärztliche Bereitschaftsdienst in Ihrer Region
- Terminservicestelle 116117
Terminvermittlung bei Fach-, Haus, Kinder- und Jugendärzten sowie Psychotherapeuten
- Koordinationsstelle Psychotherapie
Hilfe bei der Suche nach Haus- und Fachärzten mit der KVB-Arztsuche
Mo-Fr: 12:00-15:00 Uhr
Weiterbildung
Rechtliche Grundlage der Förderung ist die Vereinbarung zur Förderung der Weiterbildung gemäß § 75a SGB V, auf die sich die KBV, der Spitzenverband Bund der Krankenkassen und die Deutsche Krankenhausgesellschaft geeinigt haben (In Kraft getreten am 01. Juli 2016).
Der monatliche Gehaltszuschuss für angehende Allgemeinärzte beträgt seit dem 01. Januar 2023 5.400 Euro. Der Zuschuss für bereits laufende Förderungen wird von der KVB automatisch angepasst. Ein gesonderter Antrag der Weiterbilder ist nicht notwendig. Weitere Zuschüsse gibt es in unterversorgten und drohend unterversorgten Gebieten (500 Euro bzw. 250 Euro).
Die Anzahl der zu fördernden Stellen beträgt bundesweit pro Jahr insgesamt mindestens 7.500. Antragsteller ist der weiterbildende Arzt bzw. der Praxisinhaber. Dieser leitet die Fördermittel unverzüglich und in voller Höhe an den Weiterbildungsassistenten weiter.