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Informationen, rechtliche Grundlagen und Antragsformulare, die für den Neubeginn bzw. eine veränderte Praxistätigkeit benötigt werden

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Den Ärztlichen Bereitschaftsdienst erreichen Sie kostenfrei unter

116117

Der Ärztliche Bereitschaftsdienst in Ihrer Region

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Hilfe bei der Suche nach Haus- und Fachärzten mit der KVB-Arztsuche

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Arzt-/Psychotherapeutensuche

Förderung fachärztliche Weiterbildung

KVB-Weiterbildungsförderung

Die Vertreterversammlung der KVB hat am 16. März 2013 die Förderung der fachärztlichen Weiterbildung sowie der psychotherapeutischen Ausbildung beschlossen. Danach können Vertragsärzte und -psychotherapeuten eine Förderung für die Beschäftigung eines Arztes in Weiterbildung beziehungsweise eines Psychotherapeuten in Ausbildung beantragen.

Die fachärztliche Förderung beträgt seit dem 01. Januar 2023 2.700Euro monatlich (Vollzeit) für Weiterbildungsabschnitte von mindestens sechs Monaten. Die Förderung einer Beschäftigung eines Psychotherapeuten in Ausbildung zur Durchführung der praktischen Tätigkeit beträgt 17,31 Euro je Stunde. Der Zuschuss für bereits laufende Förderungen wird von der KVB automatisch angepasst. Ein gesonderter Antrag ist nicht notwendig.

Antragsstellung und Fördermodalitäten

Bitte beachten Sie, dass nur Förderanträge bearbeitet werden, die mit dem entsprechenden KVB-Antragsformular eingereicht wurden (siehe rechte Spalte). Antragsteller ist der Weiterbilder beziehungsweise der Praxisinhaber.

Fördermodalitäten:

Informationen zur Förderung und zu förderfähigen Planungsbereichen

KVB-Richtlinie Förderung fachärztlicher Weiterbildung/ psychotherapeutischer Ausbildung