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KVB-Berater beantworten Fragen zur
Online-Service für die Vermittlung von Praxen und Stellen in Bayern
Bereitschaftsdienst
Informationen, rechtliche Grundlagen und Antragsformulare, die für den Neubeginn bzw. eine veränderte Praxistätigkeit benötigt werden
Den Ärztlichen Bereitschaftsdienst erreichen Sie kostenfrei unter
116117
Der Ärztliche Bereitschaftsdienst in Ihrer Region
- Terminservicestelle 116117
Terminvermittlung bei Fach-, Haus, Kinder- und Jugendärzten sowie Psychotherapeuten
- Koordinationsstelle Psychotherapie
Hilfe bei der Suche nach Haus- und Fachärzten mit der KVB-Arztsuche
Mo-Fr: 12:00-15:00 Uhr
Förderung fachärztliche Weiterbildung
Die Vertreterversammlung der KVB hat am 16. März 2013 die Förderung der fachärztlichen Weiterbildung sowie der psychotherapeutischen Ausbildung beschlossen. Danach können Vertragsärzte und -psychotherapeuten eine Förderung für die Beschäftigung eines Arztes in Weiterbildung beziehungsweise eines Psychotherapeuten in Ausbildung beantragen.
Die fachärztliche Förderung beträgt mit Wirkung ab 1. Juli 2020 2.500 Euro monatlich (Vollzeit) für Weiterbildungsabschnitte von mindestens sechs Monaten. Die Förderung einer Beschäftigung eines Psychotherapeuten in Ausbildung zur Durchführung der praktischen Tätigkeit beträgt 16,03 Euro je Stunde.
Bitte beachten Sie, dass nur Förderanträge bearbeitet werden, die mit dem entsprechenden KVB-Antragsformular eingereicht wurden (siehe rechte Spalte). Antragsteller ist der Weiterbilder beziehungsweise der Praxisinhaber.
Fördermodalitäten:
Informationen zur Förderung und zu förderfähigen Planungsbereichen
KVB-Richtlinie Förderung fachärztlicher Weiterbildung/ psychotherapeutischer Ausbildung
Parallel zur neuen gesetzlichen Facharztweiterbildungsförderung wird die KVB-Weiterbildungsförderung mit erhöhten Förderbeträgen fortgeführt. Ärzte, die aktuell die KVB-eigene Förderung erhalten, werden demnächst automatisch auf den höheren Förderbetrag umgestellt und erhalten hierfür einen Änderungsbescheid.
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