Bild: iStockphoto.com/diego_cervo 2014 KVBINFOS jahresinhaltsverzeichnis 2014 2 Jah r esinh a ltsv e r ze i ch nis Ausgabe/Seite Ausgabe/Seite ABRECHNUNG Abrechnung Serienangiographie 5/57 Die nächsten Zahlungstermine 11/134 Abrechnung von GOP 03360 und 03362 5/56 Die nächsten Zahlungstermine 12/150 Gemeinsame Abrechnungshinweise der BLÄK und KVB zu Laborleistungen 11/135 Geplante EBM-Änderungen zum 1. Januar 2015 12/154 Abrechnungsabgabe für das Quartal 4/2013 1-2/2
Elektronische Patientenakte
Die elektronische Patientenakte (ePA) ist eine Anwendung der Telematikinfrastruktur (TI) und soll - als zentraler digitaler Speicherort - medizinisch relevante Gesundheitsdaten von Patienten verschiedenen Akteuren im Gesundheitswesen zugänglich machen. Sie ersetzt jedoch weder die Primärdokumentation des Arztes oder Psychotherapeuten im Praxisverwaltungssystem (PVS), noch die Kommunikation unter den Ärzten, Psychotherapeuten oder weiteren
iStockphoto.com/Claudiad Patientenhinweis Stand: 11. Februar 2020 Eine Information der Kassenärztlichen Vereinigung Bayerns Verordnungsberatung@kvb.de www.kvb.de/praxis/verordnungen Die Hilfsmittelverordnung Was versteht man unter Hilfsmitteln? Hilfsmittel sind Gegenstände, die im Einzelfall erforderlich sind, um durch ersetzende, unterstützende oder entlastende Wirkung den Erfolg einer Krankenbehandlung zu sichern, einer drohenden Behinderung vorzubeugen oder eine Behinderung
Verordnung von Schuhen für Diabetiker
iStockphoto.com/MarsBars Verordnung Aktuell Eine Information der Kassenärztlichen Vereinigung Bayerns Hilfsmittel Verordnungsberatung@kvb.de Stand: 14. November 2018 www.kvb.de/verordnungen Verordnung von Schuhen für Diabetiker Der GKV-Spitzenverband hat die Produktgruppe 31 „Schuhe“ des Hilfsmittelverzeichnisses um „Spezialschuhe bei diabetischem Fußsyndrom“ fortgeschrieben. Das nehmen wir zum Anlass Sie über die Verordnungsfähigkeit von Schuhen
Vergütungsübersicht für diabetologisch besonders qualifizierte Ärzte Hinweis: Aus Gründen der besseren Lesbarkeit werden die Sprachformen (wie beispielsweise „Ärztinnen und Ärzte“) nicht in jedem Einzelfall gleichzeitig verwendet. Sämtliche Personenbezeichnungen gelten für alle Geschlechter gleichermaßen. 2 Inhalt 1. Leistungen für Diabetes mellitus Typ 1-Patienten 4 1.1 Erstdiagnose Diabetes mellitus Typ
Switchinggefahr: apothekenpflichtig vs. Verschreibungspflichtig
29. Dezember 2023 Verordnung Aktuell Arzneimittel-Richtlinie – Switching apothekenpflichtig vs. verschreibungspflichtig Wirtschaftlichkeitsgebot nach § 12 Abs. 11 ArzneimittelRichtlinie (AM-RL) „Die behandelnde Ärztin oder der behandelnde Arzt soll nicht verschreibungspflichtige Arzneimittel zu Lasten des Versicherten verordnen, wenn sie zur Behandlung einer Erkrankung medizinisch notwendig, zweckmäßig und ausreichend sind. In